Wenn der Lenker mit ungesicherter Ladung herumfährt, wird natürlich in erster Linie er selbst bestraft. Kann er nachweisen, dass der Chef in dazu gezwungen hat, wird natürlich auch der belangt, aber nicht mit einer Verkehrsstrafe nach StVO sondern sicher anders geartet (Kraftfahrgesetz, Strafgesetzbuch, arbeitsrechtliche Bestimmungen usw.).