Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7161737 mal)

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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6045 am: 15. August 2014, 13:00:35 »
War das die Aktion, wo sich die Lenker selber dann Spanngurten besorgt haben, um irgendwann weiterfahren zu dürfen?

Jo ums eigene Geld .  8)
Und was ist der Dank?

"Chef - i steh do und brauch 20 Spanngurte, Antirutschmatten und an Gabelstapler."
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6046 am: 15. August 2014, 13:57:03 »
Als Mitarbeiter einer kleinen bis mittleren Firma, die mir als Arbeitnehmer sympathisch ist, würde ich sowas sogar machen (Kauf der Spanngurte ums eigene Geld), aber bei einem Betrieb wie den WL würde ich die Erstattung der Kosten in jedem Fall verlangen. Abgesehen davon darf ich als Arbeitnehmer garnicht mit der ungesicherten Ladung losfahren - das wäre der eigentliche Grund für eine Abmahnung im Dienstzeugnis. Und wenn der Vorgesetzte noch so sehr drauf besteht, muss ich mich weigern, loszufahren.
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E2

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6047 am: 15. August 2014, 13:59:37 »
Als Mitarbeiter einer kleinen bis mittleren Firma, die mir als Arbeitnehmer sympathisch ist, würde ich sowas sogar machen (Kauf der Spanngurte ums eigene Geld), aber bei einem Betrieb wie den WL würde ich die Erstattung der Kosten in jedem Fall verlangen. Abgesehen davon darf ich als Arbeitnehmer garnicht mit der ungesicherten Ladung losfahren - das wäre der eigentliche Grund für eine Abmahnung im Dienstzeugnis. Und wenn der Vorgesetzte noch so sehr drauf besteht, muss ich mich weigern, loszufahren.

Nur:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherungsmaterial in ausreichender Dimension und Menge zur Verfügung zu stellen!!!!!!!

Soll heißen: Tut ers nicht, oder kauft der Fahrer das selber ein, ist er dennoch strafbar!!!!!!

4463

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6048 am: 15. August 2014, 14:59:26 »
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherungsmaterial in ausreichender Dimension und Menge zur Verfügung zu stellen!!!!!!!
Sag ich ja!!111einself11!1 ;)

Soll heißen: Tut ers nicht, oder kauft der Fahrer das selber ein, ist er dennoch strafbar!!!!!!
Strafbar ist er nur, wenn er es nicht tut. Wenn's der Fahrer selbst kauft, ist niemand strafbar, aber der Fahrer halt sein Geld los (das ihm der Arbeitgeber natürlich zu ersetzen hat - ich bezog mich aber mit meiner Aussage, es eventuell auf eigene Kosten zu kaufen lediglich darauf, dass man in einem Kleinbetrieb, in dem man sich wohlfühlt vielleicht auch mal selbst was zahlt (inwieweit das aber steuerrechtliche Konsequenzen haben kann, weiß ich jetzt nicht, außer dass ich es natürlich steuerlich geltend machen kann, natürlich ist es auch eine Haftungsfrage, wenn der von mir gekaufte Gurt dann reißt)).
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wolfrathplatz

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6049 am: 15. August 2014, 15:09:26 »
... Wenn's der Fahrer selbst kauft, ist niemand strafbar,....

Quelle ??

W_E_St

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6050 am: 15. August 2014, 15:58:24 »
... Wenn's der Fahrer selbst kauft, ist niemand strafbar,....

Quelle ??
Kann ja wohl nur ein arbeitsrechtliches Problem für den Arbeitgeber sein. Verkehrsrechtlich ist die Ladung ordnungsgemäß gesichert und niemand hat ein Problem. Oder?
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(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6051 am: 15. August 2014, 16:01:11 »
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherungsmaterial in ausreichender Dimension und Menge zur Verfügung zu stellen!!!!!!!
Sag ich ja!!111einself11!1 ;)

Soll heißen: Tut ers nicht, oder kauft der Fahrer das selber ein, ist er dennoch strafbar!!!!!!
Strafbar ist er nur, wenn er es nicht tut.

E2 meint, dass der Arbeitgeber auch dann gestraft werden kann, wenn der Fahrer das Sicherungsmaterial aus seinem Säckel kauft, weil der Arbeitnehmer das Sicherungsmaterial zur Verfügung stellen muss.
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6052 am: 15. August 2014, 16:14:42 »
Wenn der Lenker mit ungesicherter Ladung herumfährt, wird natürlich in erster Linie er selbst bestraft. Kann er nachweisen, dass der Chef in dazu gezwungen hat, wird natürlich auch der belangt, aber nicht mit einer Verkehrsstrafe nach StVO sondern sicher anders geartet (Kraftfahrgesetz, Strafgesetzbuch, arbeitsrechtliche Bestimmungen usw.).
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

E2

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6053 am: 15. August 2014, 17:51:46 »
Wenn der Lenker mit ungesicherter Ladung herumfährt, wird natürlich in erster Linie er selbst bestraft. Kann er nachweisen, dass der Chef in dazu gezwungen hat, wird natürlich auch der belangt, aber nicht mit einer Verkehrsstrafe nach StVO sondern sicher anders geartet (Kraftfahrgesetz, Strafgesetzbuch, arbeitsrechtliche Bestimmungen usw.).

KFG, Güterbeförderungsgesetz, Arbeitsrecht, ev. Strafrecht etc. etc. Das ist ein Rattenschwanz.

E2 meint, dass der Arbeitgeber auch dann gestraft werden kann, wenn der Fahrer das Sicherungsmaterial aus seinem Säckel kauft, weil der Arbeitnehmer das Sicherungsmaterial zur Verfügung stellen muss.

Genau.
Und nicht nur Lenker, auch Belader, ... (auch ein Rattenschwanz unter Umständen).
Die effektiven Profis arbeiten aber einen Stock unter mir...  ;) C:-)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6054 am: 15. August 2014, 21:14:17 »
Kann er nachweisen, dass der Chef in dazu gezwungen hat
Der Nachweis wird im Einzelfall sicher schwierig. Daher so was immer schriftlich geben lassen, dann wird auf einmal viel mehr drauf geschaut, was geht und was nicht 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6055 am: 15. August 2014, 22:24:53 »

Der Nachweis wird im Einzelfall sicher schwierig. Daher so was immer schriftlich geben lassen, dann wird auf einmal viel mehr drauf geschaut, was geht und was nicht 8)
Der gibt dir in dem Falle nur eine Sache schriftlich und das ist sicherlich nicht die Anordnung. Mit Glück gibt er dir noch eine letzte Chance mit dem Verweis, dass beim AMS doch so einige den Job für ihn übernehmen werden.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6056 am: 16. August 2014, 10:13:51 »
Auch heute wieder seit Betriebsbeginn "Spontangebrechen" in Gersthof, Verkehrsmaßnahmen wie gestern. Störung ist in der Störungsinformation nicht eingetragen! :ugvm:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

wolfrathplatz

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6057 am: 16. August 2014, 10:17:42 »
Linie 62 von 05.54 Uhr bis 06.53 Uhr Personalmangel.* Im Bett isses halt schöner als auf an Zug*.  >:D

Bimigel

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #6059 am: 16. August 2014, 13:19:33 »
Auch heute wieder seit Betriebsbeginn "Spontangebrechen" in Gersthof, Verkehrsmaßnahmen wie gestern. Störung ist in der Störungsinformation nicht eingetragen! :ugvm:
Kando kennt die Störung, aber nur wenn man eine Haltestelle der Linien 9 oder 40 abruft, dann bekommt man folgende Info:
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