Der Fahrer bleibt in der Hst stehn, statt mit dem Erkrankten die 50 Meter an die Oberfläche zu fahren, wo auch die Rettung schneller und besser hinkommt.
Verlangt das nicht die Vorschrift von dem Fahrer?
Ja natürlich, der Fahrer hat sich nach Kenntniserlangung eines erkrankten Fahrgastes ausschließlich um ihn zu kümmern., In diesem Falle wäre es aber durchaus brauchbarer gewesen wenn der Fahrer den Zug noch die 50m weiter bis auf die Rampe gefahren hätte.
Da ich aber nicht weiß was die Erkrankung des FG war/ist, könnte man auch annehmen, dass es ein Stürzer nach einer (Not)Bremsung/Beschleunigung in der HST war und dann darf ebenfals der Zug erst wieder bewegt werden wenn die Einsatzkräfte vor Ort waren.
Somit würd ich auch TH bitten ab und an vorsichtig mit vorschnellen und abstempelnden Äußerungen zu sein.