Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7500526 mal)

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95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1650 am: 21. Februar 2012, 16:02:24 »
Ist das dort nur ein Schreibfehler und der Verfasser hat sich vertan oder hab ich das ganze falsch verstanden?
Quelle: http://www.strassenbahnjournal.at/
Ich weiß nicht, im Straßenbahnjournal steht doch eh "Urban-Loritz-Platz"... :D
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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13er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1651 am: 21. Februar 2012, 16:03:50 »
Ist das dort nur ein Schreibfehler und der Verfasser hat sich vertan oder hab ich das ganze falsch verstanden?
War selbstverständlich nur ein Verschreiber. Ich bin mir sicher, dass das in unmittelbarer Zukunft korrigiert werden wird ;)

Edit: 95B war schneller :D
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1652 am: 21. Februar 2012, 16:05:26 »
Ist das dort nur ein Schreibfehler und der Verfasser hat sich vertan oder hab ich das ganze falsch verstanden?
Quelle: http://www.strassenbahnjournal.at/
Ich weiß nicht, im Straßenbahnjournal steht doch eh "Urban-Loritz-Platz"... :D
:up: :up: :up: Dann hat meine Kopierfunktion ein F59-Update erhalten. ;D ;D ;D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

TH

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1653 am: 22. Februar 2012, 09:55:13 »
Derzeit Rettungseinsatz in der Hst. Eichenstraße.
Züge werden im Tunnel evakuiert.

Update: Erkrankung in einem 62er. (Der Fahrer bleibt in der Hst stehn, statt mit dem Erkrankten die 50 Meter an die Oberfläche zu fahren, wo auch die Rettung schneller und besser hinkommt.)

Verkehrsmaßnahmen: WLB, 6-18-62 : Fadinger Platz

Verkehrsaufnahme um 10.10 Uhr

Wattman

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1654 am: 22. Februar 2012, 10:21:25 »
Der Fahrer bleibt in der Hst stehn, statt mit dem Erkrankten die 50 Meter an die Oberfläche zu fahren, wo auch die Rettung schneller und besser hinkommt.

Verlangt das nicht die Vorschrift von dem Fahrer?

TH

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1655 am: 22. Februar 2012, 10:23:13 »
Der Fahrer bleibt in der Hst stehn, statt mit dem Erkrankten die 50 Meter an die Oberfläche zu fahren, wo auch die Rettung schneller und besser hinkommt.

Verlangt das nicht die Vorschrift von dem Fahrer?
Es gibt diesbezüglich KEINE Vorschrift.
Nur Expedit-WL Gerüchte.  8)

Wattman

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1656 am: 22. Februar 2012, 10:28:19 »
Aus meiner WLB-Zeit glaube ich mich an eine Ustrab-Vorschrift erinnern zu können, die damals bei Erkrankung eines Fahrgastes (jetzt noch nicht als Synonym für Selbstmord verstanden) das Abwarten der Rettung in der Station verlangte, während im Todesfall der Zug 'unter Mitnahme des Toten' (!) in den Betriebsbahnhof einzuziehen ist. Aber das war in der 1. Hälfte der 80er.

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1657 am: 22. Februar 2012, 10:30:48 »
Der Fahrer bleibt in der Hst stehn, statt mit dem Erkrankten die 50 Meter an die Oberfläche zu fahren, wo auch die Rettung schneller und besser hinkommt.

Verlangt das nicht die Vorschrift von dem Fahrer?
Ja natürlich, der Fahrer hat sich nach Kenntniserlangung eines erkrankten Fahrgastes ausschließlich um ihn zu kümmern., In diesem Falle wäre es aber durchaus brauchbarer gewesen wenn der Fahrer den Zug noch die 50m weiter bis auf die Rampe gefahren hätte.
Da ich aber nicht weiß was die Erkrankung des FG war/ist, könnte man auch annehmen, dass es ein Stürzer nach einer (Not)Bremsung/Beschleunigung in der HST war und dann darf ebenfals der Zug erst wieder bewegt werden wenn die Einsatzkräfte vor Ort waren.
Somit würd ich auch TH bitten ab und an vorsichtig mit vorschnellen und abstempelnden Äußerungen zu sein.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

TH

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1658 am: 22. Februar 2012, 10:34:17 »
Der Fahrer bleibt in der Hst stehn, statt mit dem Erkrankten die 50 Meter an die Oberfläche zu fahren, wo auch die Rettung schneller und besser hinkommt.

Verlangt das nicht die Vorschrift von dem Fahrer?
Ja natürlich, der Fahrer hat sich nach Kenntniserlangung eines erkrankten Fahrgastes ausschließlich um ihn zu kümmern., In diesem Falle wäre es aber durchaus brauchbarer gewesen wenn der Fahrer den Zug noch die 50m weiter bis auf die Rampe gefahren hätte.
Da ich aber nicht weiß was die Erkrankung des FG war/ist, könnte man auch annehmen, dass es ein Stürzer nach einer (Not)Bremsung/Beschleunigung in der HST war und dann darf ebenfals der Zug erst wieder bewegt werden wenn die Einsatzkräfte vor Ort waren.
Somit würd ich auch TH bitten ab und an vorsichtig mit vorschnellen und abstempelnden Äußerungen zu sein.
Nicht vorschnell, an der Quelle.  8)

Wattman

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1659 am: 22. Februar 2012, 10:37:55 »
Ja, vielleicht hat mir mein Hirn auch einen Streich gespielt oder die Vorschrift wurde seither geändert. ;D

TH

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1660 am: 22. Februar 2012, 10:41:29 »
Ja, vielleicht hat mir mein Hirn auch einen Streich gespielt oder die Vorschrift wurde seither geändert. ;D
Da gehts eigentlich um den gesunden Menschenverstand.
Und zum Wohle einer *hilfsbedürftigen* Person ist jedes Mitttel recht. Und es ist sicher nicht im Sinne der Person, wenn die Rettung mühsam durch Gänge und Stiegen hasten muß und dadurch die HIlfeleistung verzögert wird.
Und die Letztverantwortung am Zug hat noch immer der Radltreiber.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1661 am: 22. Februar 2012, 10:43:26 »
In der Haltestelle Eichenstraße gilt derzeit baustellenbedingt Tempo 15! Soviel zum Stürzen.  ;)


Am vernünftigsten wäre es wahrscheinlich gewesen, den Vorfallsort stillschweigend zur Marx-Meidlinger Straße zu "verlegen". Für alle Seiten besser. Nur darf es halt kein Wichtigmacher rauskriegen, sonst kann solche (sinnvolle) Eigenmächtigkeit für den Fahrer böse enden (vorübergehender Abzug, Maßregelung usw.). Und in der Leitstelle oder bei der Kontrolle gibt es leider etliche Leute, die gern päpstlicher als der Papst sind. Da will sich halt kaum wer anlegen, besonders wenn er vielleicht eh ein gebranntes Kind ist und schon einmal wegen "Insubordination" eine auf die Finger bekam.  :(
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

U4

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1662 am: 22. Februar 2012, 10:47:25 »
Trotzdem musst DU lieber TH den Ton wahren und nicht Dinge, die Du vielleicht nicht verstehst als TROTTELaktionen titulieren!
Dieses Forum hat eigentlich bisher durch Niveau geglänzt!
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

tram

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1663 am: 22. Februar 2012, 10:52:34 »
Diverse unnötige Schimpfwörter entfernt.

@TH: Etwas mehr Zurückhaltung bitte!

moszkva tér

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1664 am: 22. Februar 2012, 10:53:45 »
In der Haltestelle Eichenstraße gilt derzeit baustellenbedingt Tempo 15! Soviel zum Stürzen.  ;)


Am vernünftigsten wäre es wahrscheinlich gewesen, den Vorfallsort stillschweigend zur Marx-Meidlinger Straße zu "verlegen". Für alle Seiten besser. Nur darf es halt kein Wichtigmacher rauskriegen, sonst kann solche (sinnvolle) Eigenmächtigkeit für den Fahrer böse enden (vorübergehender Abzug, Maßregelung usw.). Und in der Leitstelle oder bei der Kontrolle gibt es leider etliche Leute, die gern päpstlicher als der Papst sind. Da will sich halt kaum wer anlegen, besonders wenn er vielleicht eh ein gebranntes Kind ist und schon einmal wegen "Insubordination" eine auf die Finger bekam.  :(
Strafrechtliche Konsequenzen bitte nicht außer Acht lassen. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht bzw. Unterlassener Hilfeleistung ist auch schnell eingebracht.