Wenn es immer so einfach wäre! So lang es schlußendlich für den Erkrankten/Verletzten keine gravierenden gesundheitlichen Nachteile aufgrund der getroffenen bzw. nicht getroffenen Maßnahmen gibt, ist es (rechtlich) nicht weiter schlimm. Jedenfalls muss man nach Maßgabe der Möglichkeiten zielführende Maßnahmen im Sinne des Betroffenen durchführen, um ihm möglichst rasch und effektiv Hilfe zukommen zu lassen. Dass es da spezifische Unterschiede bezgl. der Fähigkeiten der Helfer gibt ist klar und wo ein medizinischer Laie mit dem Verständigen von Hilfskräften und dem Verbleiben beim Opfer seiner (Minimal-)Pflicht genüge tut, trifft das für einen anwesenden Arzt sicher nicht zu, der müsste auch medizinisch Hilfe leisten.
Vor Jahren wurde folgender Fall im Radio debattiert. Zwei Freunde fuhren mit einem Auto in den hintersten Winkel eines Tals und machten eine Bergwanderung. Am Rückweg zum Auto bekam einer ein schwerwiegendes Gesundheitsproblem, der andere ließ ihn zurück um Hilfe zu holen. Er war zwar rasch beim Auto, hat es aber nicht verwendet, weil Alkohol getrunken hatte. So lief er den viele Kilometer weiten Weg (Handy gab es noch nicht) bis zu einer befahrenen Straße bzw. dem nächsten Telefon, was schlußendlich zu einigen Stunden Zeitverlust für den Erkrankten führte, es ist auch noch dunkel und kalt geworden. Am Ende ergaben sich jedenfalls schwerwiegende gesundheitlich Folgen für das Opfer, die bei rascherer Hilfe vermeidbar gewesen wären. Und für den Hilfeholer endete es mit einer Verurteilung, weil er, da nicht volltrunken, im Sinne des Wohles des Erkrankten das Auto hätte nehmen müssen um möglichst rasch Hilfe holen zu können. Er hätte bis zur nächsten Möglichkeit wen zu verständigen fahren müssen, also entweder an einen Punkt, wo er ein anderes Fahrzeug aufhalten hätte können, zu einem Haus, einer Tankstelle oder einem Ort. Dort hätte er natürlich des Auto umgehend stehen lassen müssen.
Also, auch wenn man glaubt, alles richtig gemacht zu haben, kann es falsch gewesen sein!