Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7221428 mal)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16290 am: 30. Oktober 2021, 16:43:21 »
Das einzige, was du damit erreichst, ist ein Schaden am Schienenkopf!  ::)

101er hinter deutschem Intercity, wo der Tf am Steuerwagen nicht mitbekommen hat, warum der Zug nicht anfährt

Schienenchaos

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16291 am: 30. Oktober 2021, 21:36:41 »
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/naechster-strassenbahnunfall-in-wien/484146579

An sich sieht der ULF A1 114 bei weitem besser aus als die bisherigen verunfallten ULFe diesen Jahres, lediglich die Bugbeleuchtung (Blinker) müssten neu eingesetzt werden (Oder wurden auch die Gelenkmodule in Mitleidenschaft gezogen?).

Edit:
...ok, das Glas am Fahrerplatz müsste man auch wechseln bzw. versiegeln (falls möglich). Im Großen und Ganzen ging es glimpflich für den ULF A1 114 aus, wie man, unter anderem, in der heutigen Heute sehen kann.

Der A1 114 wird nun um rund 700 000€ bei Siemens aufgearbeitet.

Bus

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16292 am: 02. November 2021, 09:35:26 »
Gerade jetzt (Notschlachtung). Wer hat auf dieser besch... Kreuzung eigentlich vorfahrt? 43er steht im Stau und biegt links ab, links überholen aber Autofahrer. Ist dort wirklich eine ungute Situation für den Straßenbahnfahrer.

coolharry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16293 am: 02. November 2021, 09:50:32 »
Gerade jetzt (Notschlachtung). Wer hat auf dieser besch... Kreuzung eigentlich vorfahrt? 43er steht im Stau und biegt links ab, links überholen aber Autofahrer. Ist dort wirklich eine ungute Situation für den Straßenbahnfahrer.

Vorrang hat der Querverkehr.
Die Straßenbahn muß da einen Spurwechel vollziehen. Hier ist die Straßenbahn gezwungen im Rahmen ihrer möglichkeiten sich in die andere Spur einzufädeln. Also Blinken und schauen. Steht sie einmal vor der Kreuzung, kann diese aber nicht passieren, weil hinter der Kreuzung kein Platz ist, dann ist das Pech für die hinter der Straßenhahn wartenden. Sich daneben halb am Gehsteig befindent vorbei quetschen ist definitiv nicht erlaubt. Geht sichs ohne Gehsteig aus wäre das sogar erlaubt, wenn man ausreichend Sicht auf den Querverkehr hat.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16294 am: 02. November 2021, 09:51:55 »
Gerade jetzt (Notschlachtung). Wer hat auf dieser besch... Kreuzung eigentlich vorfahrt? 43er steht im Stau und biegt links ab, links überholen aber Autofahrer. Ist dort wirklich eine ungute Situation für den Straßenbahnfahrer.

Ich würde da eher tippen, der Lenkraddreher hat nicht darauf geachtet, das neben ihm die Straßenbahn anfährt. Denn die Haltestelle ist einige Meter weiter hinten und dann kann man Ansich ohne Probleme links an der Straßenbahn vorbei fahren.

Und Vorfahrt hat die Straßenbahn. Denn ein Anhalten in einer Haltestelle gilt nicht als Vorrangverzicht.

Fällt bei mir unter blöd gelaufen.
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Bus

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16295 am: 02. November 2021, 09:55:56 »
Hält der 43er dort die Station überhaupt ein?

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16296 am: 02. November 2021, 10:01:52 »
Hält der 43er dort die Station überhaupt ein?

Lt. Dienstanweisung  JA
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16297 am: 02. November 2021, 10:57:42 »
Gerade jetzt (Notschlachtung). Wer hat auf dieser besch... Kreuzung eigentlich vorfahrt? 43er steht im Stau und biegt links ab, links überholen aber Autofahrer. Ist dort wirklich eine ungute Situation für den Straßenbahnfahrer.

Ich würde da eher tippen, der Lenkraddreher hat nicht darauf geachtet, das neben ihm die Straßenbahn anfährt. Denn die Haltestelle ist einige Meter weiter hinten und dann kann man Ansich ohne Probleme links an der Straßenbahn vorbei fahren.

Und Vorfahrt hat die Straßenbahn. Denn ein Anhalten in einer Haltestelle gilt nicht als Vorrangverzicht.

Bzw. gilt nicht auch der §27 Abs. 2 StVO? "Vor dem Herannahen eines Straßenbahnzuges ist das Befahren von Gleisen verboten bzw. sind diese schnellstmöglich zu räumen." - Und die Gleise befahren muss der Lenker in der gezeigten Situation ja wohl.

Zitat von: Klingelfee
Fällt bei mir unter blöd gelaufen.

Ja, aber die Schuld liegt m.A. beim Lenker des PKW.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16298 am: 02. November 2021, 11:16:59 »

Und Vorfahrt hat die Straßenbahn. Denn ein Anhalten in einer Haltestelle gilt nicht als Vorrangverzicht.

Fällt bei mir unter blöd gelaufen.
Vorfahrt gibt es nicht in der StVO.
Aus dem§ 19 ergibt sich nicht, dass die Straßenbahn  hier Vorrang hätte, die einzige Bestimmung ist, dass sie auch dann Vorrang hat, wenn sie von Links kommt.
Was zum Tragen kommen könnte ist der Satz aus § 28 (2) StVO:
Zitat
Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden.

Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

coolharry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16299 am: 02. November 2021, 11:31:25 »
Was zum Tragen kommen könnte ist der Satz aus § 28 (2) StVO:
Zitat
Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden.

Im Stau ist dieser Paragraf wohl nicht wirklich anwendbar. Vorallem da sich diese Schienenverkehrsparagrafen meist auf Bahnübergänge oder sonstige Situationen (z.B. wie früher in Weiz oder die diversen Schleppbahnen im Raum Wien) beziehen und nicht um eine Bahn deren Hauptzweck es ist im fließenden Verkehr mitzuschwimmen.

Und im §28 Absatz 2 steht folgendes:

(2) Sofern sich aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 6 über den Vorrang nichts anderes ergibt, haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise jedenfalls so rasch wie möglich zu verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen; beim Halten auf Gleisen müssen die Lenker während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge im Fahrzeug verbleiben, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können. Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden. Bodenmarkierungen für das Einordnen der Fahrzeuge vor Kreuzungen sind ungeachtet der Bestimmungen dieses Absatzes zu beachten. Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.

Fettes von mir.
Da steht, meiner Meinung nach, das die Straßenbahn dort sehr wohl einen Spurwechsel begeht und deswegen alles andere nicht zutrifft.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

M4033

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16300 am: 02. November 2021, 12:50:21 »
Gerade jetzt (Notschlachtung). Wer hat auf dieser besch... Kreuzung eigentlich vorfahrt? 43er steht im Stau und biegt links ab, links überholen aber Autofahrer. Ist dort wirklich eine ungute Situation für den Straßenbahnfahrer.

Ich würde da eher tippen, der Lenkraddreher hat nicht darauf geachtet, das neben ihm die Straßenbahn anfährt. Denn die Haltestelle ist einige Meter weiter hinten und dann kann man Ansich ohne Probleme links an der Straßenbahn vorbei fahren.

Und Vorfahrt hat die Straßenbahn. Denn ein Anhalten in einer Haltestelle gilt nicht als Vorrangverzicht.

Fällt bei mir unter blöd gelaufen.

Das Problem ist, dass dort ein "Sicherheitshalt" angebracht ist, was laut Dienstvorschrift als "Verlust des Vorrangs gegenüber aller anderen Verkehrsteilnehmer" zu benennen ist.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16301 am: 02. November 2021, 13:00:50 »
Seit wann gelten Vorrangregeln für parallel fahrende Fahrzeuge?  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16302 am: 02. November 2021, 13:17:56 »
Nur auf Grund des Fotos ist nicht erkennbar, welche/welches Fahrzeug/e bei dem Zusammenstoß in Bewegung waren oder standen.

M4033

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16303 am: 02. November 2021, 14:14:53 »
Seit wann gelten Vorrangregeln für parallel fahrende Fahrzeuge?  ::)

War auf die Aussage bezogen, dass das anhalten bei einer Haltestelle nicht als Vorrangverlust gilt. Was in diesem Fall aufgrund des Sicherheitshalt schon der Fall war. Diese Aussage war also nicht auf die Unfallsituation oder den Parallelverkehr bezogen.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16304 am: 02. November 2021, 15:16:09 »
Vor der Hernalser Hauptstraße steht das Zeichen "Vorrang geben", wobei sich natürlich die Frage stellt, wieso da drei Verkehrszeichen auf einer Stange sind, obwohl nur zwei erlaubt sind.

Ein "Sicherheitshalt", also das, was früher die Sicherheitshaltestelle war, bedeutet natürlich gegenüber dem übrigen Verkehr keinen Vorrangverzicht!
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