Eine Straßenbahn hat nur Nachrang
.) Bei Ausfahrt aus Bahnhofsgrund oder Gleisschleifen
.) Bei Rückwärtsfahrt
.) Bei Verlassen von eigenen Bahnkörper
Wo in der StVO finde ich diese drei Punkte? 
Zumindest Punkte 1 und 3 würde ich unter § 19 (6) subsumieren.
Natürlich haben aber auch linksabbiegende Straßenbahnen Nachrang gegenüber dem Gegenverkehr. Das gilt auch für dich, 42er-Fahrer, der mich als PKW-Fahrer kürzlich an
dieser Stelle zu einem (wie es in § 19 (7) StVO formuliert ist) "unvermitteltem Bremsen" gezwungen hat. Nein, ich bin nicht verpflichtet, auf dein Liniensignal zu schauen und zu wissen, dass der 42er da in die Schleife einbiegt, sondern du bist verpflichtet, stehenzubleiben, bis dir niemand (auch nicht ich) mehr entgegenkommt.
