Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7214666 mal)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16455 am: 14. Februar 2022, 20:45:18 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
Shopping-Bus kracht in Bim – Öffi-Chaos in Floridsdorf - Leser | heute.at
Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?
Gegenüber der Straßenbahn, die da nur auf einer Sperrfläche daherkommt, wohl nicht.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16456 am: 14. Februar 2022, 20:56:08 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
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Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Wie kommst du auf diese Idee?

Die Straßenbahn hat dort von beiden Seiten den Vorrang.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16457 am: 14. Februar 2022, 21:06:05 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
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Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Wie kommst du auf diese Idee?

Ich sehe für den Bus keine sogenannte "Nachrangtafel".

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16458 am: 14. Februar 2022, 21:22:31 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
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Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Wie kommst du auf diese Idee?

Ich sehe für den Bus keine sogenannte "Nachrangtafel".

das hast du bei vielen Schienenstraßen nicht.

Aber wie ich schon angemerkt habe.

Lt STVO hat eine Straßenbahn sowohl von Links, als auch von Rechts kommend Vorrang.

Eine Straßenbahn hat nur Nachrang

.) Wenn Verkehrszeichen es vorschreiben
.) Bei Ausfahrt aus Bahnhofsgrund oder Gleisschleifen
.) Bei Rückwärtsfahrt
.) Bei Verlassen von eigenen Bahnkörper

Auch ein Anhalten in einer Haltestelle ist kein Vorrangsverzicht einer Straßenbahn.
Entgegenkommen Links abbiegend
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16459 am: 14. Februar 2022, 21:30:40 »
Lt STVO hat eine Straßenbahn sowohl von Links, als auch von Rechts kommend Vorrang.
Stimmt, ich habe §19 (1) vergessen.  :-\

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16460 am: 14. Februar 2022, 22:20:10 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
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Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Nicht vor einer Straßenbahn.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16461 am: 14. Februar 2022, 22:24:19 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
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Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Nicht vor einer Straßenbahn.

Ich habe meinen Fehler eh schon eingesehen:

Lt STVO hat eine Straßenbahn sowohl von Links, als auch von Rechts kommend Vorrang.
Stimmt, ich habe §19 (1) vergessen.  :-\

21er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16462 am: 14. Februar 2022, 22:25:10 »
Bin ehrlich gesagt überrascht, wie stark die Kräfte da gewirkt haben, obwohl für die Straßenbahn V/max 10km/h in dem Bereich gilt. Noch dazu kein seitlicher Treffer vom Bus, sondern eher umgekehrt.

Böse Zungen könnten behaupten, für private Busunternehmer ist der Franz-Jonas-Platz ein gefährliches Pflaster... :-X

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16463 am: 14. Februar 2022, 22:36:51 »
Was in der Heute nicht steht:
Zitat
Laut Angaben der Wiener Linien wurden zwei Personen leicht verletzt, unter ihnen befand sich auch der Buslenker.
Die zweite Person war eine 49-Jährige, die in der betroffenen Bim der Straßenbahn Linie 31 saß, [...]
Wie eine Sprecherin der Wiener Linien mitteilte, könnte der Buslenker den Vorrang der Straßenbahn im Bereich Franz-Jonas-Platz übersehen haben.
Q.: https://wien.orf.at/stories/3143146/

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16464 am: 14. Februar 2022, 22:37:17 »

Eine Straßenbahn hat nur Nachrang

.) Bei Ausfahrt aus Bahnhofsgrund oder Gleisschleifen
.) Bei Rückwärtsfahrt
.) Bei Verlassen von eigenen Bahnkörper

Wo in der StVO finde ich diese drei Punkte?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16465 am: 14. Februar 2022, 22:48:24 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
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Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Nicht vor einer Straßenbahn.

Ich habe meinen Fehler eh schon eingesehen:

Lt STVO hat eine Straßenbahn sowohl von Links, als auch von Rechts kommend Vorrang.
Stimmt, ich habe §19 (1) vergessen.  :-\

Sorry, ich habe am Handy die nachfolgende Seite übersehen! :-[
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38ger

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16466 am: 14. Februar 2022, 22:50:20 »
738/31 gegen G3 ShuttleBus bei der Ausfahrt aus der Ferstl-Schleife.
Shopping-Bus kracht in Bim – Öffi-Chaos in Floridsdorf - Leser | heute.at
Sehe ich das richtig, dass der Bus dort als Rechtskommender Vorrang hat?

Warum sollte er? Straßenbahnen haben auch von links kommend Vorrang, sofern sie nicht ein "Vorrang geben"-, oder "STOP"-Schild, oder einen Sicherheitahalt (weiß-rot-weißes Schild am an der Querspannung des Fahrdrahtes) haben. Ich erkenne auf Streetview jedenfalls nichts davon.

38ger

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16467 am: 14. Februar 2022, 23:02:00 »
[...]
Lt STVO hat eine Straßenbahn sowohl von Links, als auch von Rechts kommend Vorrang.

Eine Straßenbahn hat nur Nachrang

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.) Bei Ausfahrt aus Bahnhofsgrund oder Gleisschleifen
.) Bei Rückwärtsfahrt
.) Bei Verlassen von eigenen Bahnkörper
[...]
Entgegenkommen Links abbiegend haben auch Straßenbahnen Nachrang

Unfertigen Satz in rot ergänzt  ;)

Ein paar ander Fälle gibt es dann auch noch, ad hoc fällt mir das Verlassen von Fußgängerzonen ein, beim Verlassen von Nebenfahrbahnen auch, da bin ich mir aber nicht sicher. Mir würde allerdings auch kein praktisches Beispiel für Letzteres einfallen.

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16468 am: 14. Februar 2022, 23:18:45 »
Sorry, ich habe am Handy die nachfolgende Seite übersehen! :-[
Das kommt davon, wenn man sich mit dem Handy in der Hand mehr aufs Gehen als aufs Lesen konzentriert  >:D

darkweasel

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #16469 am: 14. Februar 2022, 23:39:31 »

Eine Straßenbahn hat nur Nachrang

.) Bei Ausfahrt aus Bahnhofsgrund oder Gleisschleifen
.) Bei Rückwärtsfahrt
.) Bei Verlassen von eigenen Bahnkörper

Wo in der StVO finde ich diese drei Punkte?  ???
Zumindest Punkte 1 und 3 würde ich unter § 19 (6) subsumieren.

Natürlich haben aber auch linksabbiegende Straßenbahnen Nachrang gegenüber dem Gegenverkehr. Das gilt auch für dich, 42er-Fahrer, der mich als PKW-Fahrer kürzlich an dieser Stelle zu einem (wie es in § 19 (7) StVO formuliert ist) "unvermitteltem Bremsen" gezwungen hat. Nein, ich bin nicht verpflichtet, auf dein Liniensignal zu schauen und zu wissen, dass der 42er da in die Schleife einbiegt, sondern du bist verpflichtet, stehenzubleiben, bis dir niemand (auch nicht ich) mehr entgegenkommt. ::)