Derzeit steht in der Hausordnung der WL die FFP2-Pflicht.
Erstens verstehe ich nicht, wieso man in eine Hausordnung was reinschreibt, was eh per Verordnung des Landes geregelt ist. Das kostet doch Geld, die entsprechenden Dokumente dahingehend laufend zu ändern.
Aber um das geht es mir jetzt nicht. Es geht mir um folgenden Passus aus der Hausordnung:
"Verstöße gegen die Hausordnung können zu Stationsverweisen, Reinigungsgebühren (mindestens 40,- Euro), Schadenersatzforderungen und Hausverboten führen."
Eine Mehrgebühr für das Nicht-Masken-Tragen sehe ich hier nicht. Reinigungsgebühren werden es wohl nicht sein, Schadenersatzpflicht sehe ich hier auch nicht, da ich keinen Schaden erkenne. Es kann nur zu Stationsverweisen kommen.
Und Verwaltungsstrafen können die WL ja nicht einheben, dafür ist die Behörde zuständig. Schwarzfahren ist was anderes, da kann man sich ja durch (freiwillige) Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts laut Tarif das Verwaltungsstrafverfahren ersparen (Art. 3 EGVG).