21
U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von 95B am Heute um 00:48:19 »Wie weiß er dann, wann er abfertigen kann? Automatisiert ist es ja nicht.
Doch, das läuft vollautomatisch.
Wie weiß er dann, wann er abfertigen kann? Automatisiert ist es ja nicht.
Jetzt gibt es bei deinem Erlebnis höchst der Fahrer den falschen Knopf gedrückt. So hat er zwar die Freigabe gegeben, nicht jedoch den Impuls für das Zentrale Öffnen und somit auch keinen Impuls an die Bahnsteigtüren gesendet.
Aber der Fahrer hat keinerlei Anzeige, dass er eventuell einen Bedienungsfehler getätigt hat.
Außer, er schaut nach draußen und sieht, dass die Fahrgäste am Bahnsteig ratlos vor den geschlossenen Bahnsteigtüren stehen und niemand aus dem Zug herauskommt. Was er eigentlich eh machen müsste, um zu wissen, wann er die Türen wieder schließen kann.
Ich interpretiere das eher so, dass die Fahrzeuge sieben Jahre lang zugelassen werden dürfen, aber keine Verwendungsgrenze besteht.
Man muss schlimmstenfalls die Bauartgenehmigung nach sieben Jahren wiederholen und die Neufahrzeuge an neue Vorschriften anpassen um die Bauartgenehmigung zu bekommen, mit der man diese Fahrzeuge wieder sieben Jahre lang neu zulassen kann.
Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)?
Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat.
Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?
TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)? Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat. Und seit wann gibt es die Konstruktion?
Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI.
Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?