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U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von 95B am Heute um 00:48:19 »
Wie weiß er dann, wann er abfertigen kann? Automatisiert ist es ja nicht.

Doch, das läuft vollautomatisch.
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U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von MK am Gestern um 23:12:00 »
Wie weiß er dann, wann er abfertigen kann? Automatisiert ist es ja nicht.
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U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von 95B am Gestern um 23:08:24 »
Jetzt gibt es bei deinem Erlebnis höchst der Fahrer den falschen Knopf gedrückt. So hat er zwar die Freigabe gegeben, nicht jedoch den Impuls für das Zentrale Öffnen und somit auch keinen Impuls an die Bahnsteigtüren gesendet.

Aber der Fahrer hat keinerlei Anzeige, dass er eventuell einen Bedienungsfehler getätigt hat.

Außer, er schaut nach draußen und sieht, dass die Fahrgäste am Bahnsteig ratlos vor den geschlossenen Bahnsteigtüren stehen und niemand aus dem Zug herauskommt. Was er eigentlich eh machen müsste, um zu wissen, wann er die Türen wieder schließen kann.

In den Stationen mit Bahnsteigtüren sieht der Fahrer nicht auf den Bahnsteig.
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Ich interpretiere das eher so, dass die Fahrzeuge sieben Jahre lang zugelassen werden dürfen, aber keine Verwendungsgrenze besteht.
Man muss schlimmstenfalls die Bauartgenehmigung nach sieben Jahren wiederholen und die Neufahrzeuge an neue Vorschriften anpassen um die Bauartgenehmigung zu bekommen, mit der man diese Fahrzeuge wieder sieben Jahre lang neu zulassen kann.

Genau, aber die Bauartgenehmigung ist dermaßen aufwendig, dass schon kleine Änderungen in den Vorschriften massive Umkonstruktionen auslösen.
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U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von Nulltarif am Gestern um 22:36:28 »
Man sieht halt wieder, dass es völlig überflüssig ist, dass beim X die Türen einzeln "miteinander reden". Im Untergrund geht es ja schließlich weder im Winter kalt noch im Sommer heiß in die Wagen hinein.
Also: immer alle Bahnsteigtüren öffnen bzw. schließen, und gut ists. Der technische Firlefanz mit der individuellen Türsteuerung macht sicher mehr Probleme als die angeblich stärkere Abnützung, wenn gelegentlich einzelne Türen "geschont" werden.
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Polen / Re: [PL] Toruń
« Letzter Beitrag von nord22 am Gestern um 22:25:27 »
Konstal 805Na 252 der Linie 7 in der Schleife Wshodnia am (Foto: Jakob Stilling, 17.02.2026).

LG nord22
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Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr / Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Letzter Beitrag von MK am Gestern um 22:23:54 »
Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)?

Bei Schienenfahrzeugen rechnet man mit einer Lebensdauer von 40 Jahren und die TSI sind technische Mindestanforderungen, die die Sicherheit und Interoperabilität gewährleisten sollen, nicht Komfortwünsche.

Zitat
Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat.

In Österreich nur für die Badner-Bahn-Flexitys, nicht für die WL-Flexitys. Die TSI sind nur für die Vollbahn relevant. (Möglicherweise gibt es separat davon andere Regelungen für die Straßenbahn, die ich aber nicht im Detail kenne.)

Relevant ist übrigens nur das Datum der Typgenehmigung - Bestellung, Auslieferung, Inbetriebnahme, Zulassung einzelner Fahrzeuge etc. sind irrelevant.

Zitat
Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?

Man reduziert die Anforderungen auf die tatsächlich relevanten und legt fest, dass diese von allen Fahrzeugen ab einem Stichtag erfüllt werden müssen, wenn sie ab dann weiter in Betrieb bleiben sollen. Es gibt lediglich kurze Übergangsfristen für die Nachrüstung bei Bestandsfahrzeugen, Neufahrzeuge müssen, wenn sie ab dem Stichtag zugelassen werden, die Bedingungen von Anfang an erfüllen.
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TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.

Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI.
Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)? Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat. Und seit wann gibt es die Konstruktion?
Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...
Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?
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Ungarn / Re: [HU] Budapest
« Letzter Beitrag von nord22 am Gestern um 21:59:16 »
Der überfüllte Mitteleinstiegsbeiwagen 5626 der Linie 41 am Móricz Zsigmond körtér 1970 (Foto: BRK).

LG nord22
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