Das ist jetzt aber auch schon sehr willkürlich.
Was wäre dein Kriterium für Kompatibilität, das nicht willkürlich wäre? In allen erwähnten Fällen der Kompatibilität wurde auch bereits "gemischt" im Fahrgastbetrieb gefahren, oder es wird aktuell praktiziert.
Dein angesprochenes Beispiel entspricht dem übrigens auch nicht (wäre wegen der Bahnsteiglängen nicht möglich).
Die Fahrt war mit Fahrgästen (ohne Halt zum Ein- und Aussteigen, den es auf der planmäßigen Strecke aber auch nicht geben würde).
Und etwa bei einer Brückensperre irgendwo entlang des Gürtels wäre ähnlich eine Fahrzeugüberführung von Michelbeuern zur Rößlergasse ohne weiteres auch denkbar.
Allerdings nur einzeln und nur ohne Begegnungsverkehr - also nur für eine Überführung, aber nicht für eine Umleitung mit Fahrgästen geeignet.