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Graz / Re: Tramwaybilder aus Graz
« Letzter Beitrag von TW 292 am Gestern um 22:58:14 »Flexity Graz 541 bei der Premirenfahrt, Eggenberger Straße, 27.05.2026
Das liegt aber nur an deiner Lesekompetenz.Zitat§ 3. Vertrauensgrundsatz.Der letzte Teilsatz sagt alles.
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Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Ich bin anderer MeinungZitat§ 3. Vertrauensgrundsatz.
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Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Und das ist der Schwachsinn von Euch. Nur weil sich jemand nicht entsprechend der STVO hält, fällt er nicht automatisch aus dem Vertrauensgrundsatz. Schon gar nicht, wenn dieser die Übertretung mit Vorsatz getätigt wird.Schwachsinn! - du sprichts von Schwachsinn? Schau einmal in einen geistigen SpiegelZitat§ 3. Vertrauensgrundsatz.Der letzte Teilsatz sagt alles.
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Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
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Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Es wird schon funktionieren, auch wenn sich nicht alle an die Vorrangregeln halten. Ist ja mim Bus nicht anders gewesen.
Trotzdem: Wieso sollte man wochenlang an einer Ausschreibung arbeiten, u.a. sich bei der GF die notwendigen finanziellen Mittel sichern, und nur wenige Wochen später einen Rückzieher machen?Ah, Verzeihung. Ich habe den Link zu https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=10720.msg482798#msg482798 vergessen.Wieso sollte es das denn nicht?Es wurde eine Ausschreibung für digitalfunkfähige Antennen für die Type E2 bekanntgegeben. Das dürfte im Rückschluss wohl bedeuten, dass dort auch die neuen IBIS-Geräte/NT-Anlagen verbaut werden sollen - zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass man an die alten NT-Anlagenrechner/Baugruppenträger einfach so ein Digitalfunkmodul dranstecken kann.Wird das jetzt noch weiterverfolgt?
https://wstw.vergabeportal.at/Detail/242703