Ja, in der alten StrabVO ging es explizit darum, aber der Begriff Einzelfall kam damals nicht vor:
Drum habe ich es ja in Anführungszeichen geschrieben, weil es nicht um den Wortlaut ging, sondern um den Sinn dahinter. Und der ist eben nicht, dass jeder machen kann, was er will und dann im Anlassfall alles als Summe von Einzelfällen deklariert! Wird einem Betrieb irgendwo in seinem Netz (begründet) der Linksverkehr genehmigt ist das ein Einzelfall, will man auch anderswo links fahren ist das dann kein Einzelfall mehr! Auch wäre interessant, wie du mit der StrabVO an sich und der Ausnahmebestimmung die unnötigen Eigenkreuzungen (Temporeduzierung, Sicherheit!) erlauben willst!
Nur zur Erläuterung: Es klaut wer in der Firma ein Packerl Kopierpapier. Der Chef kommt drauf, ist aber tolerant und sagt "Soweit das, was Sie betrifft, ein Einzelfall bleibt, will ich drüber hinwegsehen!". Wie oft glaubst du, kann der in der Firma noch was mitgehen lassen, ohne hinauszufliegen?