Autor Thema: Linie 26 neu  (Gelesen 887095 mal)

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darkweasel

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #420 am: 02. März 2013, 16:16:26 »

Schlimmstenfalls muss man wohl jedes Gleis als eigene Strecke definieren, die halt zufälligerweise parallel verlaufen?
Dann gibt es vielleicht Probleme mit
Zitat von: StrabVO §15.
(4) Strecken für Zweirichtungsverkehr müssen zweigleisig sein, wenn die jeweilige Straßenraumnutzung und städtebaulichen
Rahmenbedingungen dies zulassen.

  >:D
Wieso? Jede einzelne "Strecke" ist ja nur für eine Richtung vorgesehen.

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #421 am: 02. März 2013, 16:17:34 »
Wie wird man es eigentlich schaffen beim Hochstreckenabschnitt das Gesetz (wieder einmal :D ) auszutricksen?
§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Das wird im Bezug auf die Sicherheit wohl nur möglich sein, wenn man die Kreuzungen signalgeregelt ausführt. Eine niveaufreie Konstruktion war ja wohl nicht erwünscht.
In Zürich gibt es eine Tunnelstrecke mit Linksverkehr. Hier findet die Kreuzung an einem Ende niveaufrei, am anderen mittels einer Kreuzung, welche sich unmittelbar vor einer Haltestelle befindet, statt.
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hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #422 am: 02. März 2013, 16:19:53 »
Wie wird man es eigentlich schaffen beim Hochstreckenabschnitt das Gesetz (wieder einmal :D ) auszutricksen?
Es gibt für alles eine Lösung:

§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Den Einzelfall gibt es aber bereits beim SMZ-Ost! Wenn man etwas zweimal macht oder hat, ist es kein Einzelfall mehr!  ;)



Aber ehrlich, dann könnte man immer und überall machen, was und wie man es will und deklariert alles als Summe von Einzelfällen. Nur wozu braucht man dann Gesetze und Vorschriften? Das wäre schon eine mehr als großzügige Auffassung von "Gesetzesdehnung" (oder Behördenwillkür)!  :down:
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Re: Linie 26 neu
« Antwort #423 am: 02. März 2013, 16:21:07 »
Den Einzelfall gibt es aber bereits beim SMZ-Ost! Wenn man etwas zweimal macht oder hat, ist es kein Einzelfall mehr!  ;)
Und in Kagran.
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hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #424 am: 02. März 2013, 16:26:12 »
Eigentlich eh komisch, sonst macht man sich jede Menge Gedanken über Barrierefreiheit usw. Aber hier ist es offensichtlich wurscht, dass Blindenvertretungen sich strikt gegen Mittelbahnsteige aussprechen, weil sie für Blinde große Unsicherheit bedeuten, da es keine "sichere" Wand gibt!
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T1

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #425 am: 02. März 2013, 17:30:47 »
Wie wird man es eigentlich schaffen beim Hochstreckenabschnitt das Gesetz (wieder einmal :D ) auszutricksen?
Es gibt für alles eine Lösung:

§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.
Den Einzelfall gibt es aber bereits beim SMZ-Ost! Wenn man etwas zweimal macht oder hat, ist es kein Einzelfall mehr!  ;)
Diese Auslegung des Wortes Einzelfall halte ich für sehr interessant. ??? ::)

Aber ehrlich, dann könnte man immer und überall machen, was und wie man es will und deklariert alles als Summe von Einzelfällen. Nur wozu braucht man dann Gesetze und Vorschriften? Das wäre schon eine mehr als großzügige Auffassung von "Gesetzesdehnung" (oder Behördenwillkür)!  :down:
Kann man ja eh! :blank:

hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #426 am: 02. März 2013, 18:37:50 »
Die "Einzelfall-Regelung" gab es auch schon in der alten StrabVO und wurde in die neue aufgenommen. Es geht hier eigentlich um die Möglichkeit neue Fahrzeuge oder neue Einrichtungen, welche von den geltenden Bestimmungen (etwas) abweichen, in der Praxis testen zu können. Das wurde beantragt und dann von der Behörde erlaubt (oder auch nicht). Anders hätte man z.B. die Prototyp-ULFs gar nicht in der Praxis testen können, da sie von den alten Bestimmungen ja doch deutlich abwichen.


Im "vollen Leben" schaut das halt meistens so aus, dass man augenzwinkernd macht, wie man glaubt und wenn keiner was sagt, ist es okay!  ^-^
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T1

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #427 am: 02. März 2013, 19:08:55 »
Ja, in der alten StrabVO ging es explizit darum, aber der Begriff Einzelfall kam damals nicht vor:

§ 17. Die Behörde (§ 12 Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957) kann zum Zwecke der Erprobung oder in Ausnahmefällen Fahrzeuge, bei denen nach der besonderen Art ihrer Verwendung vom Standpunkt der Betriebssicherheit aus keine Bedenken bestehen, auch dann genehmigen, wenn sie den in den §§ 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 getroffenen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung nicht entsprechen. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
(StrabVO 1957)

Mich erinnert der aktuelle Paragraph eher – wie vieles in der StrabVO – an die deutsche BOStrab:

§ 6 Ausnahmen

Die Technische Aufsichtsbehörde kann von den Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.


Da wurde halt wohl aus beidem zusammengemischt. Aber die Formulierung "im Einzelfall" findet sich ja nicht nur in der StrabVO. Z.B. Suchtmittelgesetz:

§ 26. (1) Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend darf die nach § 24a an das Suchtmittelregister gemeldeten Daten einschließlich personenbezogener Daten nur übermitteln an
1.
die Staatsanwaltschaften und Gerichte, soweit für diese die Daten im Einzelfall zur Wahrnehmung der ihnen im Zusammenhang mit der Ahndung von Verstößen gegen dieses Bundesgesetz gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden,
2.
die Bezirksverwaltungsbehörden, soweit für diese die Daten im Einzelfall zur Wahrnehmung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden,
.
.
.

usw.

Ich glaube kaum, dass der Gesetzgeber hier eine einmalige Übermittlung (und zwar einmal und nie wieder) meint. :P

normalbuerger

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #428 am: 02. März 2013, 19:52:26 »
Ist doch wurscht was da drinnen steht, wenn dadurch eine Verbesserung rauskommt, das wird doch mit allen Gesetzen so gemacht!

hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #429 am: 02. März 2013, 19:53:54 »
Ja, in der alten StrabVO ging es explizit darum, aber der Begriff Einzelfall kam damals nicht vor:

Drum habe ich es ja in Anführungszeichen geschrieben, weil es nicht um den Wortlaut ging, sondern um den Sinn dahinter. Und der ist eben nicht, dass jeder machen kann, was er will und dann im Anlassfall alles als Summe von Einzelfällen deklariert! Wird einem Betrieb irgendwo in seinem Netz (begründet) der Linksverkehr genehmigt ist das ein Einzelfall, will man auch anderswo links fahren ist das dann kein Einzelfall mehr! Auch wäre interessant, wie du mit der StrabVO an sich und der Ausnahmebestimmung die unnötigen Eigenkreuzungen (Temporeduzierung, Sicherheit!) erlauben willst!



Nur zur Erläuterung: Es klaut wer in der Firma ein Packerl Kopierpapier. Der Chef kommt drauf, ist aber tolerant und sagt "Soweit das, was Sie betrifft, ein Einzelfall bleibt, will ich drüber hinwegsehen!". Wie oft glaubst du, kann der in der Firma noch was mitgehen lassen, ohne hinauszufliegen?  ???   
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Re: Linie 26 neu
« Antwort #430 am: 02. März 2013, 19:59:50 »
Diese Auslegung des Wortes Einzelfall halte ich für sehr interessant. ??? ::)
Ja, ich glaube, schon seit dem Codex Hammurabi hat das Wort Einzelfall nicht diese Bedeutung 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #431 am: 03. März 2013, 02:54:38 »
Den Einzelfall gibt es aber bereits beim SMZ-Ost! Wenn man etwas zweimal macht oder hat, ist es kein Einzelfall mehr!  ;)

Aber ehrlich, dann könnte man immer und überall machen, was und wie man es will und deklariert alles als Summe von Einzelfällen. Nur wozu braucht man dann Gesetze und Vorschriften? Das wäre schon eine mehr als großzügige Auffassung von "Gesetzesdehnung" (oder Behördenwillkür)!  :down:

Einzelfall heißt nicht "ein mal und nicht öfters", sondern dass sich die Behörde den Fall einzeln anschauen muss und darüber entscheiden muss. Eine andere Auslegung dieser Bestimmung wäre hirnrissig.

Hannes
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Re: Linie 26 neu
« Antwort #432 am: 03. März 2013, 12:18:37 »
Wie wird man es eigentlich schaffen beim Hochstreckenabschnitt das Gesetz (wieder einmal :D ) auszutricksen?
Es gibt für alles eine Lösung:

§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.

Man beachte, dass der Forderung nach Flüssigkeit und hoher Fahrgeschwindigkeit bei solchen Ausnahmeregelungen *nicht* entsprochen werden muss.
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #433 am: 03. März 2013, 15:31:04 »
Wozu brauche ich überhaupt Gesetze, Vorschriften und Regeln, wenn ich nur sagen muss, ich möchte das lieber so oder so machen und nur drauf hoffen muss (oder es sowieso weiß), dass ich ein geneigtes Ohr bei der genehmigenden Behörde finde? Da könnte man sich vieles sparen und gleich Beamte und Freunde befinden und entscheiden lassen. Bananenrepublik?  :-[
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haidi

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #434 am: 03. März 2013, 20:36:34 »
Dieser Passus ist sinnvoll - man kann bei Straßenbahnen sicher nicht immer und überall voll dieser Verordnung entsprechen bzw. ist es nicht immer sinnvoll. Ich würde deine Aufregung verstehen, wenn so etwas außerhalb eines gesetzlichen Rahmens passiert, wie es gute Freunde von Bürgermeistern bei diversen Hausbauten machen.

Hannes
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