Autor Thema: 17.1.2013: U1-Türstörung  (Gelesen 18753 mal)

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haidi

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #30 am: 24. Januar 2013, 11:26:08 »
Die Leute sind die offenen Türen heute einfach nicht mehr gewohnt und verhalten sich nicht entsprechend. Vor allem bei Kindern z.B. am Tramwaytag muss man immer ein Auge auf die Türen haben, da die gerne auf der Plattform herumturnen. Auch glauben die Leute, sie können nach Abfertigung des Zugs noch ein- und aussteigen oder wenn der Zug außerhalb einer Haltestelle wegen einer Ampel stehenbleiben muss, nur weil eben keine Tür im Weg ist.

Zu Zeiten der offenen Wagen hat man ganz gerne die Verkürzung des Fußweges durch Ein- und Aussteigen außerhalb der Haltestellen in Anspruch genommen, man hat gewusst, was man tut und auch entsprechend auf die Autos aufgepasst. Beim Zusteigen hat man halt auf den Schaffner aufpassen müssen, dass er einen nicht sieht, sonst hats passieren können, dass man gleich wieder ausgestiegen ist. Enge Kurven waren durchaus auch beliebte ungekennzeichnete Haltestellen :)

Hannes
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Hawk

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #31 am: 23. Februar 2013, 14:38:41 »
Es war früher,aufgrund des verhaltens der Fahrgäste vieles möglich,fahren mit offenen Türen(auch auf der Stadtbahn N,n,n1). Es fehlt schon bei den meisten an Erziehung,zb grüssen auch als erster Wagen,bei der 1.Tür im Winter(die war sehr begehrt wenn es kalt war,warum soll der es warm haben).
Abzug vom Fahrdienst,typisches verhalten der Direktion,gerade bei der U-bahn kommt es immer wieder vor,das jemand nach dem Abfertigen noch reinspringt!
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

Klingelfee

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #32 am: 23. Februar 2013, 14:48:01 »
Es war früher,aufgrund des verhaltens der Fahrgäste vieles möglich,fahren mit offenen Türen(auch auf der Stadtbahn N,n,n1). Es fehlt schon bei den meisten an Erziehung,zb grüssen auch als erster Wagen,bei der 1.Tür im Winter(die war sehr begehrt wenn es kalt war,warum soll der es warm haben).
Abzug vom Fahrdienst,typisches verhalten der Direktion,gerade bei der U-bahn kommt es immer wieder vor,das jemand nach dem Abfertigen noch reinspringt!
Lieber Hawk,

ein vorrübergehender Abzug vom Fahrdienst obliegt dem jeweiligen Vorstand und nicht der Direktion.

Und ich habe noch von keinen U-Bahn Fahrer gehört, der nachdem er den Zug abgefertigt hat und noch ein Fahrgast danach hinengesprungen ist und dadurch eingezwickt wurde, vom Fahrdienst abgezogen worden ist. Ausgenommen natürlich wenn sich der Fahrgast beim Anfahren auch noch immer zwischen den Türflügel befunden hat.

Hat sich der Fahrgast dann beschwert, dann ist klar,dass der Fahrer eine Stellungnahme abgeben muss. Denn einer jeden Beschwerde, und sei sie noch so absurt, wird bei den WL nachgegangen. Und das der Fahrer für die Stellungsnahme eventuell abgelöst wird, damit er diese ohne Zeitdruck machen kann, muss dir auch klar sein. Aber das ist KEIN Abzug.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Inventar

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #33 am: 23. Februar 2013, 16:53:02 »
Und das der Fahrer für die Stellungsnahme eventuell abgelöst wird, damit er diese ohne Zeitdruck machen kann, muss dir auch klar sein. Aber das ist KEIN Abzug.

Soll ich jetzt lachen. Seit wann wird man für eine Stellungnahme abgelöst? Bei der Bim sicher nicht zumindest ist mir in fast 30 Jahren niemand bekannt der das wurde. Einzig wenn ein Fahrgast sagt du bist betrunken wirst abgelöst wegen Alkotest.
Aber die U-Bahn mag anders sein weil sie gehört ja nicht zu den WL weil sie was besseres ist, so zumindest die interne Meinung der U-Bahn über sich selbst.

HLS

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #34 am: 23. Februar 2013, 17:13:04 »
Und das der Fahrer für die Stellungsnahme eventuell abgelöst wird, damit er diese ohne Zeitdruck machen kann, muss dir auch klar sein. Aber das ist KEIN Abzug.

Soll ich jetzt lachen. Seit wann wird man für eine Stellungnahme abgelöst? Bei der Bim sicher nicht zumindest ist mir in fast 30 Jahren niemand bekannt der das wurde. Einzig wenn ein Fahrgast sagt du bist betrunken wirst abgelöst wegen Alkotest.
Aber die U-Bahn mag anders sein weil sie gehört ja nicht zu den WL weil sie was besseres ist, so zumindest die interne Meinung der U-Bahn über sich selbst.
Also ich wurde bei meinem ersten VU abgelöst, da hatte ich allerdings zwei verletzte Personen und mußte erst bei Unfallkommando im Auto eine Aussage machen und anschließend noch die Auswertung, der Darek, am Bahnhof. Bei mir war dadurch dann sogar Dienstschluß.
Kommt also sicher auch drauf an was passiert ist und hat nicht nur was mit der U-Bahn zu tun.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Inventar

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #35 am: 23. Februar 2013, 18:54:10 »
Und das der Fahrer für die Stellungsnahme eventuell abgelöst wird, damit er diese ohne Zeitdruck machen kann, muss dir auch klar sein. Aber das ist KEIN Abzug.

Soll ich jetzt lachen. Seit wann wird man für eine Stellungnahme abgelöst? Bei der Bim sicher nicht zumindest ist mir in fast 30 Jahren niemand bekannt der das wurde. Einzig wenn ein Fahrgast sagt du bist betrunken wirst abgelöst wegen Alkotest.
Aber die U-Bahn mag anders sein weil sie gehört ja nicht zu den WL weil sie was besseres ist, so zumindest die interne Meinung der U-Bahn über sich selbst.
Also ich wurde bei meinem ersten VU abgelöst, da hatte ich allerdings zwei verletzte Personen und mußte erst bei Unfallkommando im Auto eine Aussage machen und anschließend noch die Auswertung, der Darek, am Bahnhof. Bei mir war dadurch dann sogar Dienstschluß.
Kommt also sicher auch drauf an was passiert ist und hat nicht nur was mit der U-Bahn zu tun.

Hier war die Rede von einer Beschwerde und die Stellungnahme dazu und nicht von einem VU mit Verletzten. Das ist schon was ganz anderes oder. Und du gibst auch keine Stellungnahme ab sonder hast eine Einvernahme durch das VUK wenn du Verletzte hast. Bei einem Blechschaden fährst du ja auch weiter und machst die Meldung später, meist nach Dienstschluss.

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #36 am: 23. Februar 2013, 20:23:12 »
Oh da hab ich wohl nicht so ganz richtig gelesen.  :-[
"Grüß Gott"

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haidi

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #37 am: 23. Februar 2013, 22:26:37 »
Also ich wurde bei meinem ersten VU abgelöst, da hatte ich allerdings zwei verletzte Personen und mußte erst bei Unfallkommando im Auto eine Aussage machen

Niemand muss beim VUK (Verkehrsunfallkommando) eine Aussage machen und ich empfehle immer wieder, dies auch nicht zu tun. Erst bei einer Vorladung muss man die Aussage machen. Bis dahin hat man schon mit einem Anwalt gesprochen und die Aussage abgestimmt - allein weil auch schon die falsche Wortwahl Probleme bereiten kann.

Hannes
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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #38 am: 24. Februar 2013, 01:14:31 »
Niemand muss beim VUK (Verkehrsunfallkommando) eine Aussage machen und ich empfehle immer wieder, dies auch nicht zu tun. Erst bei einer Vorladung muss man die Aussage machen. Bis dahin hat man schon mit einem Anwalt gesprochen und die Aussage abgestimmt - allein weil auch schon die falsche Wortwahl Probleme bereiten kann.

Wenn du meinst, aber dem ist nicht so.
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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #39 am: 24. Februar 2013, 08:58:26 »
Ich sage nur Beschuldigter <> Zeuge
Wobei ich als Zeuge aber normalerweise auch keinen Anwalt brauche. Zumindest, wenn ich nicht vorhabe eine Straftat zu vertuschen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #40 am: 24. Februar 2013, 11:13:58 »
Niemand muss beim VUK (Verkehrsunfallkommando) eine Aussage machen und ich empfehle immer wieder, dies auch nicht zu tun. Erst bei einer Vorladung muss man die Aussage machen. Bis dahin hat man schon mit einem Anwalt gesprochen und die Aussage abgestimmt - allein weil auch schon die falsche Wortwahl Probleme bereiten kann.

Wenn du meinst, aber dem ist nicht so.
Ich sage nur Beschuldigter <> Zeuge

Was heißt "Ich sage nur Beschuldigter <> Zeuge"? Bitte präzisiere das.

Hannes
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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #41 am: 24. Februar 2013, 11:22:19 »
Was heißt "Ich sage nur Beschuldigter <> Zeuge"? Bitte präzisiere das.
<> oder != bedeutet "nicht gleich". Soll heißen ein Zeuge muß aussagen, ein Beschuldigter natürlich nicht.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #42 am: 24. Februar 2013, 17:03:04 »
Was heißt "Ich sage nur Beschuldigter <> Zeuge"? Bitte präzisiere das.
<> oder != bedeutet "nicht gleich". Soll heißen ein Zeuge muß aussagen, ein Beschuldigter natürlich nicht.

Meines Wissens brauchen beide nicht an der Unfallstelle beim VUK aussagen, eine Zwangsmöglichkeit besteht erst nach einer förmlichen Ladung. Es genügt, die Daten anzugeben. auf alle Fälle war es bei dem Verkehrsunfall PKW gegen Feuerwehr bei rot, wo ich hinter der Feuerwehr fuhr. Ich bekam dann eine Ladung ins Koat, wo ich dann die Aussage gemacht habe.

E2 meint vielleicht, ein Beschuldigter kann immer die Aussage verweigern, auch noch beim Gerichtsverfahren, der Zeuge muss wahrheitsgemäß antworten. Der Zeuge muss aber auch erst nach Ladung aussagen.

Hannes
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moszkva tér

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #43 am: 25. Februar 2013, 06:41:15 »
..., der Zeuge muss wahrheitsgemäß antworten.
Es sei denn, er würde sich selbst belasten, dann darf er sich der Aussage entschlagen. Auch muss man nicht gegen nahe Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder usw.) aussagen.

hema

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Re: 17.1.2013: U1-Türstörung
« Antwort #44 am: 25. Februar 2013, 12:42:52 »
. . . . aber nach einem Verkehrsunfall wird sich wohl kaum einer als Zeuge melden, der sowieso nichts sagen kann oder will!
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