Autor Thema: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle  (Gelesen 101525 mal)

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Hubi

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #60 am: 13. Dezember 2014, 23:56:49 »
Zitat
Das ist die Auslegung des Schulbüros, die du sonst nirgends finden wirst.

Hmm, hab es zwar schon einmal hier irgendwo gepostet, aber, vielleicht ist Seite 16 ganz Interessant?

hema

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #61 am: 14. Dezember 2014, 01:29:42 »

Hmm, hab es zwar schon einmal hier irgendwo gepostet, aber, vielleicht ist Seite 16 ganz Interessant?
Dass dieses Vorgehen für Baustellen vorgeschrieben ist, ist ja unbestritten. Es geht aber um die unverständliche Vorgangsweise, dass das alte Signal "Sicherheitshalt" nicht generell durch das im Gesetz vorgesehene Signal SH1 aus der StrabVO ersetzt wird!
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #62 am: 14. Dezember 2014, 08:07:50 »
Das Gelb-Grün-Gelb soll ja nur dort stehen, wenn auch gearbeitet wird und dir somit wer die Strecke freigeben kann, wenn aber die Hackler es vergessen haben zu entfernen, wenn sie Feierabend haben, mußt anfunken und dir die Weiterfahrerlaubnis einholen.

Das ist die Auslegung des Schulbüros, die du sonst nirgends finden wirst. ;)

Das kommt daher, weil sonst der Sicherheitshalt angewendet wird.

Und auch wenn es sonst nirgends zu finden ist. Wenn die WL die allgemeine Signalvorschrift verschärft, dann musst du dies akzeptieren. Egel ob es dir passt oder nicht.

Heißt, wenn der Rest der Welt, bei diesem Signal nach dem Anhalten weiterfährt und die WL sagen, bei diesem Signal muss jemand demFahrer einen mündlichen Fahrauftrag geben, dann ist dies gesertzlich gedeckt. Umgekehrt wäre es etwas komplizierter.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #63 am: 14. Dezember 2014, 09:54:09 »
Das Gelb-Grün-Gelb soll ja nur dort stehen, wenn auch gearbeitet wird und dir somit wer die Strecke freigeben kann, wenn aber die Hackler es vergessen haben zu entfernen, wenn sie Feierabend haben, mußt anfunken und dir die Weiterfahrerlaubnis einholen.

Das ist die Auslegung des Schulbüros, die du sonst nirgends finden wirst. ;)

Das kommt daher, weil sonst der Sicherheitshalt angewendet wird.

Und auch wenn es sonst nirgends zu finden ist. Wenn die WL die allgemeine Signalvorschrift verschärft, dann musst du dies akzeptieren. Egel ob es dir passt oder nicht.

Nach der StrabVO ist der Sicherheitshalt jedoch eine Erfindung der WL, die nicht gesetzlich gedeckt ist. Anders gesagt: Wenn der Zwangshalt in der StrabVO vorgegeben ist, erscheint es eigenartig, dass die WL aus dem Zwangshalt ein Signal mit ganz anderer Bedeutung machen und den eigentlichen Zwangshalt mit dem eigentlich aufzulassenden Signal Sicherheitshalt darstellen.
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #64 am: 14. Dezember 2014, 11:16:56 »
Es reicht ja voll, das gelb-grün-gelbe Signal SH1 aus der StrabVO zu übernehmen (verpflichtendes Anhalten beim Signal). Für Baustellen, wo das Signal als Aufstelltafel hingestellt wird, sieht der Arbeitnehmerschutz bei Bedarf sowieso eine Zusatztafel "Weiterfahrt erst nach Anweisung" vor.


Die Verwendung betriebseigener Signale und deren Aufnahme in die Vorschriften ist natürlich prinzipiell möglich, aber nur wenn solch ein betrieblich erforderliches Zeichen nicht in der StrabVO vorgesehen ist. Und der Zwangshalt/Sicherheitshalt ist dort wohl in eindeutiger Bedeutung und Aussehen angeführt.
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #65 am: 14. Dezember 2014, 11:22:23 »
Wichtig ist vor allem, daß es bei in der StrabVO aufgeführten Signalbildern absolut keine Abweichungen in der Interpretation gibt. Wenn die WL wollen, können sie ja zusätzliche Signale erfinden, aber gesetzlich vorgegebene Standardsignalisierungen dürfen keinesfalls abgeändert werden, das ist ja völlig irrsinnig.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #66 am: 14. Dezember 2014, 11:25:32 »
Volle Zustimmung zu den letzten beiden Postings!
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #67 am: 14. Dezember 2014, 11:59:37 »
Lt. dem Gutachter und Rechtsexperten, der ÖBB, der mit den WL diese neue Signalvorschrift ausgearbeitet hat, durfte es eben auch nicht sein, dass ein Erinnerungssignal, plötzlich zum Streckensignal wird, außer für eine gewisse Übergangszeit. Sprich das Sicherheitshalt düfen die WL nur solange als Baustellenabsicherung verwenden, bis die Zwangshaltschilder in ausreichender Menge vorhanden sind.

Wie gesagt so wird es auch vom Schulbüro und vom (stellv.) Bereichsleiter Strab kommuniziert.
In meinen Gedankengängen stellt es sich also so dar: Sicherheitshalt an den Querverspannungen der Oberleitung, eben als Erinnerungssignal und Zwangshalt als Streckensigal neben dem Gleis.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Hubi

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #68 am: 14. Dezember 2014, 13:09:56 »
Zitat
In meinen Gedankengängen stellt es sich also so dar: Sicherheitshalt an den Querverspannungen der Oberleitung, eben als Erinnerungssignal und Zwangshalt als Streckensigal neben dem Gleis.

So wurde es ja auch von der Behörde in der neuen SV und BV genehmigt!

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #69 am: 14. Dezember 2014, 17:12:13 »
Zitat
In meinen Gedankengängen stellt es sich also so dar: Sicherheitshalt an den Querverspannungen der Oberleitung, eben als Erinnerungssignal und Zwangshalt als Streckensigal neben dem Gleis.

So wurde es ja auch von der Behörde in der neuen SV und BV genehmigt!
Scheinbar bin ich mit dem Glauben aber fast allein hier.
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #70 am: 15. Dezember 2014, 01:55:10 »
Lt. dem Gutachter und Rechtsexperten, der ÖBB, der mit den WL diese neue Signalvorschrift ausgearbeitet hat, durfte es eben auch nicht sein, dass ein Erinnerungssignal, plötzlich zum Streckensignal wird, außer für eine gewisse Übergangszeit. Sprich das Sicherheitshalt düfen die WL nur solange als Baustellenabsicherung verwenden, bis die Zwangshaltschilder in ausreichender Menge vorhanden sind.
Was hat die ÖBB mit den WiLi zu tun, außer dass beides Eisenbahnbetriebe sind? Betriebsvorschriften hat der Betrieb auszuarbeiten, beraten darf er sich natürlich lassen von wem er will.

In der StrabVO fällt das Signal SH1 (Zwangshalt) unter die Gruppe der Schutzsignale, die Art der Anbringung ist nicht in bestimmter Weise vorgeschrieben und die unnötigen Begriffe "Erinnerungssignal" und "Streckensignal" kennt die StrabVO gar nicht. Es ist ein eindeutiges Signal mit einer eindeutig zugeordneten Bedeutung (-> beim Signal unbedingt anhalten) vorgegeben, mehr braucht es nicht.


Zitat
Wie gesagt so wird es auch vom Schulbüro und vom (stellv.) Bereichsleiter Strab kommuniziert.
. . . . was ja noch lange nicht heißt, dass das richtig und gesetzeskonform ist, wie die Vergangenheit in schon vielen Fällen lehrte!  ;)



Natürlich können kompetente Stellen es machen, wie sie glauben und wollen, vorschreiben können wir denen nichts. Aber seine Kritik wird man als mündiger und denkender Bürger noch anbringen dürfen!

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martin8721

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #71 am: 17. Dezember 2014, 20:04:27 »

Bei der ganzen Sache rund um die Anbringung von Sicherheitshalten in vormaligen Sicherheitshaltestellen, kommt es jetzt dazu, dass viele Doppelhaltestellen ad absurdum geführt werden. Beispiel Quellenplatz: hier muss ein 6er FR Burggasse (der einen 67er vor sich hat), jetzt 2x anhalten: das erste Mal im hinteren Haltestellenbereich (weil 2. Zug) und dann noch ein zweites Mal vorne an der Kreuzung, wo sich das Erinnerungssignal befindet. Es muss dann zwar keine Freigabe mehr gegeben werden, nichtsdestotrotz ist es ein Betriebshemmnis.  :-\
Früher konnte er in einem Zug weiterfahren.

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #72 am: 17. Dezember 2014, 20:06:23 »

Bei der ganzen Sache rund um die Anbringung von Sicherheitshalten in vormaligen Sicherheitshaltestellen, kommt es jetzt dazu, dass viele Doppelhaltestellen ad absurdum geführt werden. Beispiel Quellenplatz: hier muss ein 6er FR Burggasse (der einen 67er vor sich hat), jetzt 2x anhalten: das erste Mal im hinteren Haltestellenbereich (weil 2. Zug) und dann noch ein zweites Mal vorne an der Kreuzung, wo sich das Erinnerungssignal befindet. Es muss dann zwar keine Freigabe mehr gegeben werden, nichtsdestotrotz ist es ein Betriebshemmnis.  :-\
Früher konnte er in einem Zug weiterfahren.

An diesen Umstand hat wohl niemand gedacht – klassisches Eigentor! :ugvm:
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #73 am: 17. Dezember 2014, 20:21:12 »
Da wird sich das Schulbüro wieder einmal eine der bekannten "Sonderregeln" einfallen lassen, indem man einfach per Dienstauftrag den eigentlichen Auftrag eines Signals (eh nicht gesetzeskonformen Aussehens) umändert!  ;)
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martin8721

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #74 am: 17. Dezember 2014, 20:42:12 »
Da wird sich das Schulbüro wieder einmal eine der bekannten "Sonderregeln" einfallen lassen, indem man einfach per Dienstauftrag den eigentlichen Auftrag eines Signals (eh nicht gesetzeskonformen Aussehens) umändert!  ;)

Eh. Vielleicht mit der Zusatztafel "Außergewöhnliche örtliche Bestimmung", die dann besagt, dass der Sicherheitshalt nur bei Ausfall der Straßenbahnverkehrslichtsignalanlage gilt, so wie seinerzeit an der Kreuzung Rennweg/Fasangasse (was wir hier damals auch recht ausführlich diskutiert haben). Aber ich möchte keine schlafenden Hunde wecken.  ;)