Solange du nur eine Straßenbahn nachbaust und sie nicht weiter verkaufst darfst du das.
Sicher? M.W. waren bei den C1, die ja Nachbauten aus Düwag-Wagen waren, sehr wohl Lizenzgebühren zu berappen. Aber vielleicht ist das heute anders, ist ja doch schon einige Jahre her...
Lizenzgebühren werden sicher fällig, sofern es sich um einen genehmigten Nachbau handelt, und keine Kopie, die reverse-engineered wurde.
Auch in anderen Bereichen werden Fahrzeuge in Lizenz nachgebaut bzw. weiter gebaut, man bedenke z.B. die VW-Käfer aus Mexiko, die Einser-Golf aus Südafrika. Auch im Ostblock war das Gang und Gebe, dass Westautos hochoffiziell - in abgespeckter und adaptierter Form - selbst produziert wurden: Die rumänischen Dacia waren alte Renault-Modelle, die sowjetischen, später russischen Lada Zhiguli ein altes Fiat-Modell usw. Alle diese Fahrzeuge haben gemeinsam: Es waren in ihrer Zeit gute Modelle, die aber im Westen nicht mehr verkauft werden konnten, in Schwellen- und Entwicklungsländern aber - wo die Kaufkraft gering war - aufgrund ihrer Robustheit und simplen Bauweise sehr nachgefragt waren.
Rumänien hat sogar die britische BAC-1-11, ein Passagierjet der ersten Generation, in den 1990ern nachgebaut, ist dabei aber nicht sehr erfolgreich gewesen (das wäre so, wie wenn man heute einen E1 in Lizenz neu produzieren würde).
Zu Straßenbahnlizenznachbauten: Die Sowjetunion hat noch versucht, Tatras selbst zu bauen und hatte schon die Lizenz dazu. Doch dann kam die Wende und abgesehen von ein paar Einzelfahrzeugen, die heute in Kiew fahren, konnte das Werk in Dnipropetrowsk nichts mehr fertigstellen.