Die Heckscheibe ist aus Verbundglas und daher nicht so ohne weiteres einschlagbar. Eine der Auflagen für die Zulassung der ULF ab 11 sowie 639 war die per Kederschnur entfernbare Heckscheibe, was zwar akzeptiert werden musste, aber stillschweigend nie umgesetzt wurde. Eine andere Auflage war die Mitführung eines Feuerlöschers im Wagenheck, auch das wird mittlerweile in etlichen Fahrzeugen nicht (mehr) eingehalten.