Autor Thema: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen  (Gelesen 35909 mal)

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hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #45 am: 14. April 2014, 22:32:48 »
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Andi_M

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #46 am: 14. April 2014, 23:16:06 »
Den DA habe ich bisher aber noch nirgens gesehn, weder ausgehangen, ausgelegt oder im Aktenordner für allgemeine DA und somit könnens normalerweise brausen gehen.

Also bei uns in FAV liegt der DA in der Mappe für allgemeine DA und ist auch ausgehängt.. Auch z.B. im Expedit Südbahnhof, wennst mal mitn D-Wagen hinkommst kanns ja selbst nachlesen

Klingelfee

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #47 am: 15. April 2014, 06:29:59 »
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Operator

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #48 am: 15. April 2014, 07:01:08 »
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!

Inventar

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #49 am: 15. April 2014, 07:01:08 »
Es stellt sich ja die Frage wie wurde es bis jetzt gemacht ohne die Erlaubnis von irgendwem. Darauf kann mir Klingelfee sicher eine brauchbare Antwort geben.
Ich weiß wie ich es bis jetzt gemacht habe und das hat immer funktioniert.

Inventar

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #50 am: 15. April 2014, 07:05:49 »
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!

Da irrst du dich. Dürfen schon aber nur bei Verstoß gegen Sicherheit und Ordnung. Also nicht wegen "Schwarzfahren". Steht sogar mit § auf dem Ausweiß den du bekommst. Nur wissen das die wenigsten. Wennst wem beim Schwarzfahren erwischt sind deine Rechte gleich Null.

Operator

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #51 am: 15. April 2014, 07:15:24 »
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!

Da irrst du dich. Dürfen schon aber nur bei Verstoß gegen Sicherheit und Ordnung. Also nicht wegen "Schwarzfahren". Steht sogar mit § auf dem Ausweiß den du bekommst. Nur wissen das die wenigsten. Wennst wem beim Schwarzfahren erwischt sind deine Rechte gleich Null.
Sorry, das hätte ich noch erwähnen sollen, so stimmt das natürlich!

13er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #52 am: 15. April 2014, 09:05:47 »
Ja, die Wiener Linien verbreiten da absichtlich (wohl zur Abschreckung) in der Öffentlichkeit eine juristisch nicht haltbare Meinung. Das OGH-Urteil hatte bestimmte Rahmenbedingungen, die bei sagen wir 99% der Schwarzfahrer einfach nicht erfüllt sind. Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...

Wie unterscheidet man eigentlich rechtlich ein Fahrscheinprüfer-EAO von einem normalen EAO? Gilt nicht eigentlich, EAO = EAO? Oder wird bei den Überwachungsbefugnissen bei Fahrscheinprüfern weniger eingetragen als bei einem normalen EAO?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Bus

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #53 am: 15. April 2014, 09:49:54 »
Was machen eigentlich Fahrgäste, wenn der Fahrer "außer Gefecht" ist? In der U-Bahn wohl nicht viel, aber in der Straßenbahn wird wohl keiner solange warten, bis wer die Türen öffnet.

schaffnerlos

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #54 am: 15. April 2014, 10:00:24 »
Fahrgäste haben ja keine Dienstanweisung, die Genehmigung einholen zu müssen. Im Notfall bekomme ich halt schnell und unvermutet eine Panikattacke und muss umgehend den Zug verlassen.

darkweasel

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #55 am: 15. April 2014, 10:31:32 »
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 ...

Linie 41

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #56 am: 15. April 2014, 11:05:03 »
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 ...
Was aber in Abs. 4 gleich wieder entschärft wird!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #57 am: 15. April 2014, 11:15:04 »
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 ...
13er meinte wohl - Übertretung des Strafgesetzes.

Zu deinem Link: Schwarzfahren ist keine Verwaltungsübertretung - erst das länger als 3 Tage warten :)

Irgendwie scheint mir diese Bestimmung zahnlos durch den letzten Satz in Abs. 4:
Zitat
sofern er sich bei der Zahlungsaufforderung im Beförderungsmittel durch eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde ausweist
Kein Mensch, auch nicht ein von den Kontrolloren herbeigerufener Polizist, kann rechtlich korrekt meine Identität feststellen, also Schwarzfahren, den Kontrollor einen schönen Tag und viel Spaß bei seiner Arbeit wünschen und weiter gehen. Wenn er mich aufhält, dann warte ich halt auf die Polizei, die hat mich aber nicht bei der Verwaltungsübertretung erwischt. (Ich fahre grundsätzlich nicht schwarz)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Inventar

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #58 am: 15. April 2014, 11:18:37 »
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 ...
Was aber in Abs. 4 gleich wieder entschärft wird!

was wird entschärft? Die Verwaltungsübertretung hat er begangen. Zahlt er gleich oder kann sich ausweisen ist die Sache gleich wieder erledigt. Die Probleme fangen erst an wenn er nicht zahlen will und keinen Ausweis hat/herzeigen will.

13er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #59 am: 15. April 2014, 11:26:13 »
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 ...
Das ganze ist eben leider viel komplizierter als einzelne Paragraphen!
Mit uns kommst du sicher... zu spät.