Also, um hier mal etwas Klarheit hineinzubringen!
Von der Verordnung (EisbSV) her hat sich eigentlich nicht viel geändert. Es wird jetzt lediglich festgelegt, dass das Anordnen des Aussteigens außerhalb von Haltestellen, also die (Zwangs-)Räumung des Zuges, nur mehr von einem Eisenbahnaufsichtsorgan gemacht werden darf und nicht mehr im Ermessen des Fahrers liegt. Die Möglichkeit zum freiwilligen Verlassen eines Fahrzeugs durch Fahrgäste im Falle (längerdauernder) Störungen ist dadurch sicher nicht berührt, darf man Personen ja nicht so einfach festhalten. Vor dem Freigeben von Türen sollte man jedenfalls drauf hinweisen dass das Aussteigen in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr erfolgt. In Fällen, wo im Rahmen der Verantwortlichkeit des Eisenbahnbetriebes Gefahr für die Sicherheit und das Leben aussteigender Personen bestehen würde (z.B. eingeschaltete Stromschiene), ist ein Festhalten natürlich angebracht und man darf das Aussteigen nicht der eigenen Entscheidung eines Fahrgastes überlassen! Die Möglichkeit der Selbstrettung per Notöffnung kann/darf man natürlich trotzdem nicht technisch unterbinden (Türen versperren).
Es geht also nicht um das eigenmächtige und eigenverantwortliche Aussteigen von Fahrgästen auf offener Strecke, das ist sowieso verboten und müsste vom Betroffenen selbst vor dem Gesetz verantwortet werden, sondern um das Verhalten aller Insassen zum Verlassen eines Zuges ("Betriebsstörung, bitte alle aussteigen!").
Die andere Seite ist, was die WiLi draus gemacht haben, die verlangen halt jetzt grundsätzlich, dass jeder Fahrer jedesmal die Erlaubnis einholt, Fahrgäste im Falle eines Aufenthalts auf offener Strecke aussteigen lassen zu dürfen. Und das ist dem Unternehmen ja unbenommen, handelt man doch gern möglichst umständlich. Der Verweis auf die Änderung einer Verordnung als Grund ist hier allerdings nur halb richtig!
Im übrigen galt und gilt sowieso, dass Fahrgäste nach Möglichkeit bis zur nächsten Haltestelle mitgenommen werden sollen, auch mit schadhaften Zügen!