Ich verstehe bis heute nicht, wie dieser Sachverständige zu diesen Ergebnissen gekommen ist. Bestätigung in der 2. Instanz.
Ergebnisse, welche Sachverständige (bzw. "Sachverständige") erzielen, sind häufig nur Zufallsprodukte aus den Schlüssen, welche sie aus den Unterlagen ziehen, ihrer Erfahrung, ihren Irrtümern und zu einem guten Teil ihrer Voreingenommenheit in der Sache. Und bei Urteilen gibt es sowieso immer eine riesen Bandbreite an Möglichkeiten, weil schließlich Recht gesprochen wird und nicht Gerechtigkeit! Somit sind Urteile für den Verlierer, aber auch für das allgemeine Rechtsverständnis häufig nicht logisch nachvollziehbar.
In deinem geschilderten Fall hat sicher dein Anwalt (ein bissl?) versagt, weil das hätte man eindeutig auf die Kausalität trimmen müssen. Und unfallkausal war schließlich die Verletzung des Rechtsvorranges am Unfallort und nicht deine Geschwindigkeit, weil schließlich auch jedes andere vorhergehende Ereignis den Zeitpunkt deines Eintreffens am Unfallort ändern hätte können. Wärst du z.B. 70 gefahren, wäre der Unfall auch nicht passiert. Somit bleibt nur der absolute Akt auf der Kreuzung, also ein Rechtskommender und ein anderer, der diesen ignoriert. Der andere hätte die Strafe als Unfallverursacher bekommen und du nichts, eventuell eine Verkehrsstrafe wegen der Tempoüberschreitung. Beim Zivilverfahren hättest du dann auch bessere Karten gehabt, man hätte allerdings bei deiner Schadensforderung Abstriche machen können, weil der Schaden bei kleinerer Geschwindigkeit geringer gewesen wäre.
Aber wie etwas konkret ausgeht, kann man vorher nie sagen, auch wenn es noch so sonnenklar eindeutig erschienen sein mag!