Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)  (Gelesen 1361865 mal)

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Wiener Schwelle

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3630 am: 28. Februar 2018, 10:25:19 »
U1 Richtung Oberlaa will heute wieder nicht...  :(
Stellwerksstörung oder diesmal was anderes?
>:D
U1 : Schadhaftes Fahrzeug  Nach einer Fahrtbehinderung kommt es auf der Linie U1 zu unterschiedlichen Intervallen. 
2018-02-28 07:13:00  2018-02-28 07:23:00

Das für die U-Bahn übliche. Eine Türe hat nicht mehr wollen, nachdem ein Fahrgst gemeint hat, er steigt noch, ein, obwohl der Zug abgefertigt war. - Soviel zum "Zentralen Schließen" löst alle Abfertigungsprobleme auf der Straßenbahn

Wenn es nach dieser Aussage geht, müsste man das zentrale Schließen auf der U-Bahn mit sofortiger Wirkung abschaffen. Von Einzelfällen (Ausreißern) darf man nicht auf die Gesamtheit schließen.
Es ist ja nur ein Zitat eines Bediensteten der Erdberger Burg.
Schuld ist immer der Fahrgast.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3631 am: 28. Februar 2018, 10:25:23 »
U1 Richtung Oberlaa will heute wieder nicht...  :(
Stellwerksstörung oder diesmal was anderes?
>:D
U1 : Schadhaftes Fahrzeug  Nach einer Fahrtbehinderung kommt es auf der Linie U1 zu unterschiedlichen Intervallen. 
2018-02-28 07:13:00  2018-02-28 07:23:00

Das für die U-Bahn übliche. Eine Türe hat nicht mehr wollen, nachdem ein Fahrgst gemeint hat, er steigt noch, ein, obwohl der Zug abgefertigt war. - Soviel zum "Zentralen Schließen" löst alle Abfertigungsprobleme auf der Straßenbahn

Wenn es nach dieser Aussage geht, müsste man das zentrale Schließen auf der U-Bahn mit sofortiger Wirkung abschaffen. Von Einzelfällen (Ausreißern) darf man nicht auf die Gesamtheit schließen.

Ich wollte nur damit aufzeigen, dass auch beim Zentralen Schließen der Fahrgast hat, die Türe zu blockieren und somit die Abfahrt zu verhindern. Nicht das die Tür defekt wird.

Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

60er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3632 am: 28. Februar 2018, 10:30:53 »
Deshalb würde ich eher auf einen V tippen. Der U11/U2 (U22/sollte es den noch geben) hält das schon aus  ;).
Muss nicht sein. Dass Türen bei den Ux-Typen zu wenig Schließdruck aufweisen, kommt immer wieder vor. Gerade bei der extremen Kälte ist das gar nicht so ungewöhnlich.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3633 am: 28. Februar 2018, 10:36:27 »
Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.

Bei der U-Bahn darf zentrales Schließen auch bei blockiertem Türraum verwendet werden. Warum sollte das bei der Straßenbahn auf einmal ein Problem sein?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3634 am: 28. Februar 2018, 10:43:13 »
Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.

Bei der U-Bahn darf zentrales Schließen auch bei blockiertem Türraum verwendet werden. Warum sollte das bei der Straßenbahn auf einmal ein Problem sein?
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3635 am: 28. Februar 2018, 10:47:28 »
Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.

Bei der U-Bahn darf zentrales Schließen auch bei blockiertem Türraum verwendet werden. Warum sollte das bei der Straßenbahn auf einmal ein Problem sein?

Also das schaue ich mir an, dass ich bei OFFENSICHTLICHER BLOCKIERTER TÜRE das Zentrale Schließen verwenden darf. Ich würde schaue mir das an, wenn dadurch ein Fahrgast verletzt wird, was dann ein Richter beim Urteil sagt.
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Paulchen

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3636 am: 28. Februar 2018, 10:49:39 »
Also das schaue ich mir an, dass ich bei OFFENSICHTLICHER BLOCKIERTER TÜRE das Zentrale Schließen verwenden darf.

Ich hab in Erinnerung, dass es eine Dienstanweisung gibt, die genau das erlaubt. Die sollte irgendwo im Forum herumschwirren.

Rodauner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3637 am: 28. Februar 2018, 10:53:02 »
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.

Ich wäre dafür, an den Türen gleich so eine Art Faust zu montieren, die dem Blockierer eine mitgibt, damit er sich's merkt ein für alle Mal... >:D

 :lamp: Im Haltestellenbereich bleibt der Autolenker übrig, wenn er auch nur irgendwie eine ein- oder aussteigende Person anfährt und verletzt. :lamp:

Zum Zentralen Schließen: Das wurde hier bereits zig Mal rauf und runterdebattiert... ::)
Was mir jedoch fehlt, sind Erfahrungsberichte von Tramwaybetrieben, wo es das (schon lange) gibt!

sheldor

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3638 am: 28. Februar 2018, 10:53:29 »
Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.

Bei der U-Bahn darf zentrales Schließen auch bei blockiertem Türraum verwendet werden. Warum sollte das bei der Straßenbahn auf einmal ein Problem sein?
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.

Dann eine andere Frage. Warum gibt es (obwohl es hier nicht her gehört) eine Art "zentrales Schließen" beim Bus. Welche der ULF zb nicht hat.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3639 am: 28. Februar 2018, 11:02:04 »
Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.

Bei der U-Bahn darf zentrales Schließen auch bei blockiertem Türraum verwendet werden. Warum sollte das bei der Straßenbahn auf einmal ein Problem sein?
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.

Dann eine andere Frage. Warum gibt es (obwohl es hier nicht her gehört) eine Art "zentrales Schließen" beim Bus. Welche der ULF zb nicht hat.

Der Bus, kann nur jede Türe einzel schließen, hat jedoch zum Gegensatz vom ULF über jeder Türe eine Kamera und am Fahrerplatz einen Monitor, damit er überprüfen kann, dass er beim Schließen niemanden einzwickt.
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sheldor

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3640 am: 28. Februar 2018, 11:07:54 »
Und solange ich bei der Straßenbahn keine Möglichkeit bekomme, den Türraum auch nur ansatzweise zu kontrollieren, ob wer in der Türe steht, werde ich sicher kein "Zentrales Schließen" verwenden.
Und das ist auch der Hauptgrund, wieso es bis zum heutigen Zeitpunkt kein zentrales Schließen auf der Straßenbahn hast.

Bei der U-Bahn darf zentrales Schließen auch bei blockiertem Türraum verwendet werden. Warum sollte das bei der Straßenbahn auf einmal ein Problem sein?
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.

Dann eine andere Frage. Warum gibt es (obwohl es hier nicht her gehört) eine Art "zentrales Schließen" beim Bus. Welche der ULF zb nicht hat.

Der Bus, kann nur jede Türe einzel schließen, hat jedoch zum Gegensatz vom ULF über jeder Türe eine Kamera und am Fahrerplatz einen Monitor, damit er überprüfen kann, dass er beim Schließen niemanden einzwickt.

Das stimmt doch nicht. Jeder Bus hat (außer der Tür1 einen Lichtschranken). Die MAN und die Mercedes haben keine Kamera über der Türe oder sonst wo im Türbereich. Und trotzdem kann man diese nach dem 2 bzw. 3 Vorgang schließen in dem man den Lichtschranken überbrückt. Und das ganz legal. Weil der Bus so eingestellt ist. Da geht die Türe 1/3 auf. Und schließt dann.

68er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3641 am: 28. Februar 2018, 11:09:48 »
Wenn bei der U-Bahn in der HVZ zentrales Schließen nur dann verwendet werden dürfte, wenn der Fahrer tatsächlich sicher ist, dass alle Türen frei sind, könnte man den Betrieb einstellen.
Bei überfülltem Zug und vollem Bahnsteig kann das der Fahrer nicht feststellen.

Nein, das heißt nicht, dass bei "offensichtlich blockierter Türe" geschlossen werden darf.
Aber es heißt offensichtlich, dass erwünscht ist, dass der Zug in der HVZ abgefertigt werden kann, weil der fahrgastlose Betrieb - sehr zum Leidwesen vieler WL-Bediensteter - immer noch nicht eingeführt wurde.

Und wenn das bei der U-Bahn funktioniert, ohne dass reihenweise Fahrer vorm Kadi stehen, warum geht es dann nicht bei der Straßenbahn?

Fehlende Kameras und Stationen in Kurven können es nicht sein, weil man bei der U-Bahn in der HVZ auch nichts sieht.

sheldor

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3642 am: 28. Februar 2018, 11:22:06 »
Wenn bei der U-Bahn in der HVZ zentrales Schließen nur dann verwendet werden dürfte, wenn der Fahrer tatsächlich sicher ist, dass alle Türen frei sind, könnte man den Betrieb einstellen.
Bei überfülltem Zug und vollem Bahnsteig kann das der Fahrer nicht feststellen.

Nein, das heißt nicht, dass bei "offensichtlich blockierter Türe" geschlossen werden darf.
Aber es heißt offensichtlich, dass erwünscht ist, dass der Zug in der HVZ abgefertigt werden kann, weil der fahrgastlose Betrieb - sehr zum Leidwesen vieler WL-Bediensteter - immer noch nicht eingeführt wurde.

Und wenn das bei der U-Bahn funktioniert, ohne dass reihenweise Fahrer vorm Kadi stehen, warum geht es dann nicht bei der Straßenbahn?

Fehlende Kameras und Stationen in Kurven können es nicht sein, weil man bei der U-Bahn in der HVZ auch nichts sieht.

Wenn man sich zB. auf dies bezieht das alle Türen frei sind, kommst mit der U6 vom Westbahnhof gar nicht mehr weg. Das war damals schon so und ist heute noch immer so. Nur das heute der Unterschied ist, dass die Durchsage: "Zurückbleiben bitte" (vom Fahrpersonal) und danach die Durchsage kommt, nicht mehr erwünscht ist.

mike1163

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3643 am: 28. Februar 2018, 12:20:04 »
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.
Die Dauer des Schließvorgangs ist durchs zentrale Schließen ja nicht kürzer. Es wird wie sonst auch akustisch und visuell den Fahrgästen angekündigt. Wenn da einer dagegenrennt wenns peipt und blinkt, dann isser selber schuld... Kein Richter würd deswegen einen Fahrer oder Verkehrsbetrieb verurteilen, dafür gibt es keine Grundlage.

60er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #3644 am: 28. Februar 2018, 12:35:40 »
Stell dir vor, die Türen werden zentral geschlossen, ein Fahrgast wird von der Türe zurück geschleudert, fällt auf die Fahrbahn und ein Auto überrollt ihn.
Wie soll man bitte von einer elektrisch betriebenen ULF-Tür "zurückgeschleudert" werden? Die Türfühlerkanten werden außerdem durch "zentrales Schließen" nicht außer Kraft gesetzt.