Das zeigst du mir, wie man bei E1/2 bei einer geschlossenen Türe derart hängen bleiben kann, dass man mitgeschliffen wird! Und auch beim ULF kann ich es mir nur sehr schwer vorstellen.
Auch wenn du es dir schwer vorstellen kannst, aber es gab immer wieder derartige Unfälle. Deswegen ja auch die Nachrüstung mit Rückspiegel und neuen Türfühlerkanten bei den Hochflurern.
Diese Unfälle hatten ihren Ausgang allerdings AFAIK immer beim Fahrgastwechsel. An der geschlossenen Türe dürfte man von außen nicht hängenbleiben. mMn wäre ein mittschleifen hier fast ausschließlich dann möglich, wenn die Person unter den Zug rutscht und von einem Drehgestell mitgeschleift wird.
Dann gebe ich dir mal den Tip und wisch entlang einer stehenden Straßenbahn entlang und du wirst etliche Punkte finden, wo man mit einer Jacke hängen bleiben kann. Wenn man ungünstig fällt kann auch schon ein Blinker hängen bleiben.
Ebenso in einer Kurve kannst du sowohl an einer Portalverkleidung, als auch am Mittelteil des e1/E2 sehr wohl hängen bleiben, wenn auch nur kurzfristig. Dies reicht aber dann schon, dass man im juristischen Sinne von einem Mitschleifen reden kann.