@ 4463->
Dash-Cams unterliegen genauso dem Datenschutzgesetz wie die Videokameras(es gelten dieselben Gesetze& Vorschriften).
Der einzige Unterschied ist, daß Videokameras bewilligt werden, Dash-Cams jedoch grundsätzlich nicht!
Ebenso sind Dash-Cams als Beweismittel vor Gericht nur zugelassen, wenn ich der Angeklagte bin, die Beweislast bei mir liegt, keine persönlochen Rechte verletzt werden& der Richter die Dash-Cam als Beweismittel zulässt.