Das geht wirklich nicht.
Du und ich wissen aber, dass 67er das gelb-orangene Blinklicht gemeint hat.
Ja eh. Aber es zeigt nicht "frei" und man fährt in eine Vorrangstraße ein, damit hat man dort rechtlich auf jeden Fall Nachrang, egal welches Lichtlein da lustig blinkt!
Was anderes, hat es jetzt eigentlich tradition, dass abgeschaltete Einkammerlichtsignale nicht mehr abgedeckt werden und man somit die Fahrer zwingt den Zug davor anzuhalten, Stellversuch, Überzeugung das die Weichenspitzen wirklich anliegen(auch bei verkeilten Weichen) und dann mit 5km/h drüber zu zuckeln?
Macht (leider) sowieso keiner!

Wenn das Signal abgedeckt ist, darfst du mit 15 km/h drüber fahren, da die Weiche dann ja nicht als E-Weiche signalisiert ist und somit zur Handweiche wird! Falls es nicht mit Kreuz abgedeckt ist, gilt eigentlich das von dir oben beschriebene Prozedere, wie es für jede Weiche mit "finsterem" oder fehlanzeigendem Signal gilt. Dass sich um das keiner scheißt, nicht mal die Obrigkeit, ist ein anderes Kapitel.
