Mit einem Kaszettel lass ich mich vom Straßenbahnfahrer nicht abspeisen. Wenn er mir den Ausweis verweigert, hole ich die Polizei.
Fahr einfach nicht vor der Bim über die Gleise - egal in welche Richtung. Dann ersparst du dir das komplett. Und höchstwahrscheinlich einen Malus bei deiner Versicherung. 
Aber du hast schon recht: bei Ausweisverweigerung durch den Unfallgegner würde ich auch die Polizei rufen. Egal, ob der Unfallgegner eine Bim, ein Auto oder ein Rad gelenkt hat.
Habt ihr eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe. Hat der Unfallgegner einen Ausweis bei sich, dann braucht man keine Polizei. Und ein Ausweis ist auch ein Reisepass, Personalausweis und u.Ä.
Man muss sich bei einem Verkehrsunfall gegenüber des Unfallgegners nicht mit einem Führerschein ausweisen.
Hat er überhaupt keinen Ausweis bei sich, dann verstößt er gegen §4/Abs. 5 Und dann ist es selbstverständlich, dass man die Polizei ruft. Wobei man diese Gesetzesstelle nur in den oft gar nicht nachweisen kann, da bei vielen Zulassungscheinen auch keine Adresse drinnen steht (Leasingfahrzeuge, bzw Leihfahrzeuge) und somit keinen Nachweis für die Adresse liefern kann. Nur das berechtigt niemanden, deshalb die Polizei zu rufen.