§ 7 (6)Mit Kraftfahrzeugen ist es verboten, dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Definiere die in Fettschrift gehaltenen Angaben.
Das ist Ermessenssache und wird dir der Strafreferent schon sagen. Wenn man 5 oder 10 Minuten im Stau steht, ist diese Zeitspanne mit Sicherheit gegeben.
Also im Prinzip nur Blabla. Wie so oft in unserer Gesetzgebung.
Wenn ich im Winter bei tiefen Temperaturen im Stau stehe, drehe ich sicher nicht den Motor ab, weil es dann im Auto relativ schnell kühl wird und ich mir sicher nicht den A..... anfrieren lasse (und weil ich im Vorhinein ja auch noch gar nicht weiß, wie lange der Stau dauern wird). Abgesehen davon kann ohnehin niemand überprüfen, wie lange mein Motor schon läuft, weil ich ihn ja zwischenzeitlich abgedreht und später wieder angelassen haben könnte.
Ich bestreite nicht, dass es ein Gesetz gibt, das ein "überlanges" Laufenlassen des Motors verbietet (wofür bzw. wogegen gibt es heutzutage kein Gesetz?), ich bestreite nur, dass es vollziehbar ist. Das wollte ich mit meinem Posting "Man kann nicht gestraft werden" sagen.