Um es deutlich zu machen.
Die Signalvorschrift sagt zum selbstätigen Lichtsignal "Halt" (Rotlicht):
Das Signal „Halt“ wird entweder zur Regelung der Durchfahrt von eingleisigen bzw. unübersichtlichen
Streckenteilen (Einlichtsignal) oder als Torüberwachungssignal (Zweilichtsignal) verwendet.
Und über Straßenbahn-Verkehrslichtsignale:
Die Straßenbahn-Verkehrslichtsignale dienen der Verkehrsregelung für die Straßenbahn auf Kreuzungen
oder in eingleisigen Streckenteilen.
Also, was gehört jetzt dort hin?

Ein Unterschied ist auch, wenn ein selbsttätiges Lichtsignal finster ist (absichtlich oder ausgefallen) kann man weiterfahren, wenn ein Strab-Lichtsignal finster ist, heißt das anhalten und schauen, ob, wann und wie eine sichere Weiterfahrt möglich ist.