Autor Thema: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr  (Gelesen 313308 mal)

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schaffnerlos

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #825 am: 18. Juli 2020, 19:47:47 »
Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz und eigentlich ist es skandalös, dass die WL-Hausordnung zu Gesetzesverstößen auffordert.

Deine Argumentation, die Masken würden nicht gesundheitlichen Gründen dienen, wird vor keinem Gericht auch nur ansatzweise haltbar sein.

So gesehen kannst du das AGesVG gelich kübeln, denn dann brauche ich vor Gericht nur einigermaßen glaubhaft meine Angst vor Ansteckungen durch Tröpfeninfektionen (muss ja nicht gleich Covid sein) darlegen.

Katana

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #826 am: 18. Juli 2020, 21:07:48 »
Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz ...
Ah ja, und wenn ich von einem Öffi zum anderen umsteige, vielleicht sogar am gleichen Gehsteig, muss ich zwischenzeitlch die Maske abnehmen. In Zeiten wie diesen unvorstellbar.

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #827 am: 18. Juli 2020, 21:50:50 »
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG):

§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.

Fällt ein Motorradhelm unter "gesundheitliche Gründe" (zumindest so lange ich ein Motorrad lenke)? Wenn das nicht so ist, darf man dann beim Motorradfahren nämlich keinen Helm mehr tragen ...

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #828 am: 18. Juli 2020, 22:06:11 »
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG):

§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.

(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.

Fällt ein Motorradhelm unter "gesundheitliche Gründe" (zumindest so lange ich ein Motorrad lenke)? Wenn das nicht so ist, darf man dann beim Motorradfahren nämlich keinen Helm mehr tragen ...
Vielleicht auch, aber auf jeden Fall fällt es unter "durch Bundesgesetz vorgesehen", weil es ja durch § 106 Abs. 7 Kraftfahrgesetz verpflichtend ist. Hat aber jetzt weder mit COVID-19 noch dem öffentlichen Nahverkehr etwas zu tun.

Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz ...
Ah ja, und wenn ich von einem Öffi zum anderen umsteige, vielleicht sogar am gleichen Gehsteig, muss ich zwischenzeitlch die Maske abnehmen. In Zeiten wie diesen unvorstellbar.
Eigentlich streng genommen ja. Natürlich ist meine Interpretation sehr theoretisch, denn damit jemand so argumentieren würde, müsste erst einmal ein Polizist wegen Tragens einer Maske in der aktuellen Situation strafen wollen und dann die Behörde vor Gericht so argumentieren wie ich, aber wenn mich ein WL-Mitarbeiter am Bahnsteig einer U-Bahn-Station darauf anspräche (zum Glück habe ich es bisher geschafft, seit Mitte März mit keiner U-Bahn mehr zu fahren), würde ich dennoch fragen, ob er mich gerade wirklich zu einer Verwaltungsübertretung auffordert und die Konsequenzen dafür zu tragen bereit ist. Wenn ich mit Straßenbahn oder Bus unterwegs bin, setze ich aber derzeit selbstverständlich die Maske erst auf, während ich einsteige!

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #829 am: 18. Juli 2020, 22:12:00 »
Wenn ich mit Straßenbahn oder Bus unterwegs bin, setze ich aber derzeit selbstverständlich die Maske erst auf, während ich einsteige!

Sorry: Das ist nicht selbstverständlich, sondern unverantwortlich. Du gefährdest andere Fahrgäste!
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68er

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #830 am: 18. Juli 2020, 23:36:50 »
Zitat
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG):

§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten ...
Fällt ein Motorradhelm unter "gesundheitliche Gründe" (zumindest so lange ich ein Motorrad lenke)? Wenn das nicht so ist, darf man dann beim Motorradfahren nämlich keinen Helm mehr tragen ...

Bist du Rudolf Anschober oder einer seiner Berater, dass du ein Problem mit der Legaldefinition "öffentlicher Ort" hast? ;D Okay, Fahrzeuge mögen knifflig sein, aber wenn ein PKW ein privater Raum ist, dann in Analogie auch der Sitz eines Motorrads privater Raum, auch wenn sich die Fahrzeuge im öffentlichen Raum der Straße befinden.

SheepJoe

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #831 am: 20. Juli 2020, 13:17:31 »
Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz und eigentlich ist es skandalös, dass die WL-Hausordnung zu Gesetzesverstößen auffordert.

Deine Argumentation, die Masken würden nicht gesundheitlichen Gründen dienen, wird vor keinem Gericht auch nur ansatzweise haltbar sein.

Nocheinmal: die Masken dienen vorrangig (natürlich nicht nur) dem Schutz anderer Personen, weil Du Deine möglicherweise infizierte Spucke (feuchte Aussprache) nicht in der Gegend verteilst. Es gibt ja jede Menge asymptomatische Personen, die aber trotzdem infektiös sind und es eben nicht wissen. Überspitzt formuliert sind Maskenverweigerer "asoziale Elemente"  >:D

Gast1090

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #832 am: 11. August 2020, 14:08:38 »
"Maske rauf, Naserl rein, so soll es sein"

Nein, das ist keine Anleitung für maskentragende Kleinkinder (die ja - infektiös hin oder her - von der Maskenpflicht ausgenommen sind), sondern die neue Durchsage der Wiener Linien.

Ob man so allerdings den Anteil derer, die mit unbedeckter Nase unterwegs sind,  reduzieren kann, wage ich zu bezweifeln.

Linie 58

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #833 am: 11. August 2020, 18:58:24 »
...vor allem, wenn man den Sch... Blödsinn akustisch kaum versteht, obwohl dich der Lautsprecher wie eine wildgewordene Furie anplärrt.

Elin Lohner

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #834 am: 11. August 2020, 19:34:54 »
"Maske rauf, Naserl rein, so soll es sein"

Nein, das ist keine Anleitung für maskentragende Kleinkinder (die ja - infektiös hin oder her - von der Maskenpflicht ausgenommen sind), sondern die neue Durchsage der Wiener Linien.
Die Englische Durchsage von diesen Kinderreim ist zum Glück nicht so peinlich wie die Deutsche, diese lautet nämlich: "Did you know? Your nose needs protection too!" (Wussten Sie schon? Ihre Nase braucht ebenfalls Schutz!)
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

benkda01

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #835 am: 11. August 2020, 20:14:39 »
Die Englische Durchsage [...] lautet nämlich: "Did you know You know what? Your nose needs protection too!" (Wussten Sie schon Wissen Sie was? Ihre Nase braucht ebenfalls Schutz!)

Elin Lohner

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #836 am: 11. August 2020, 20:26:39 »
Die Englische Durchsage [...] lautet nämlich: "Did you know You know what? Your nose needs protection too!" (Wussten Sie schon Wissen Sie was? Ihre Nase braucht ebenfalls Schutz!)
Upps, dann habe ich mich wohl beim Zuhören dieser Durchsage verhört. :-[
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

Landstraße

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #837 am: 11. August 2020, 20:32:30 »
 Gottseidank bin ich derzeit nicht Wien.

Gugi

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #838 am: 12. August 2020, 19:51:14 »
"Maske rauf, Naserl rein, so soll es sein"

Der Schwachsinn, den die WL hier produzieren, wird immer peinlicher ...

Ferry

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #839 am: 12. August 2020, 20:05:35 »
"Maske rauf, Naserl rein, so soll es sein"

Nein, das ist keine Anleitung für maskentragende Kleinkinder (die ja - infektiös hin oder her - von der Maskenpflicht ausgenommen sind), sondern die neue Durchsage der Wiener Linien.

Ob man so allerdings den Anteil derer, die mit unbedeckter Nase unterwegs sind,  reduzieren kann, wage ich zu bezweifeln.

Natürlich nicht. Das wäre nur durch massive Kontrollen möglich, wie derzeit bei den ÖBB. Ich fahre täglich mit der S80 von Meidling nach Stadlau (und am Abend zurück) und werde nahezu auf jeder Fahrt kontrolliert (Fahrausweis und Maske). Die haben wirklich etwas dazugelernt, vor einem Monat war das noch ganz anders.

Vermutlich fehlt's an Personal, das zum Kontrollieren eingesetzt werden kann. Bei den ÖBB ist ja auch immer jemand von der "Security" dabei, der ggf. einen renitenten Fahrgast in Schach halten und im "worst case"  die Polizei rufen kann.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")