Autor Thema: Linie 25 Neu  (Gelesen 343419 mal)

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Linie 41

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #75 am: 08. Februar 2012, 13:40:30 »
Deinen oben genannten selbständigen Bahnkörper gibt es aber definitiv nicht
Nein, gemeint hatte ich aber den eigenen Bahnkörper und das hat Luki auch richtig verstanden.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #76 am: 08. Februar 2012, 13:41:54 »
Würde die Stuttgarter Schwelle keinen selbständigen Gleiskörper definieren, dürfte man diesen IMHO in Längsrichtung befahren, wo das nicht auf anderem Wege explizit verboten ist. Gibt es irgendwelche Verkehrszeichen, die z.B. die Einfahrt von der Spitalgasse geradeaus kommend auf den ähem... potentiell nicht-eigenen Gleiskörper in der Nußdorfer Straße verbieten?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

TH

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #77 am: 08. Februar 2012, 13:46:30 »
Würde die Stuttgarter Schwelle keinen selbständigen Gleiskörper definieren, dürfte man diesen IMHO in Längsrichtung befahren, wo das nicht auf anderem Wege explizit verboten ist. Gibt es irgendwelche Verkehrszeichen, die z.B. die Einfahrt von der Spitalgasse geradeaus kommend auf den ähem... potentiell nicht-eigenen Gleiskörper in der Nußdorfer Straße verbieten?

 28/ 2) Sofern sich aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 6 über den Vorrang nichts anderes ergibt, haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise jedenfalls so rasch wie möglich zu verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen; beim Halten auf Gleisen müssen die Lenker während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge im Fahrzeug verbleiben, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können. Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden. Bodenmarkierungen für das Einordnen der Fahrzeuge vor Kreuzungen sind ungeachtet der Bestimmungen dieses Absatzes zu beachten. Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.

13er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #78 am: 08. Februar 2012, 13:47:36 »
Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.
Tu ich ja dort nicht!

Übrigens: Bodenschwellen sind also zumindest dem Zitat nach also doch bauliche Einrichtungen ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

TH

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #79 am: 08. Februar 2012, 13:48:46 »
Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.
Tu ich ja dort nicht!

Übrigens: Bodenschwellen sind also zumindest dem Zitat nach also doch bauliche Einrichtungen ;)

Dort ist ja eine Sperrfläche, oder ?

68er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #80 am: 08. Februar 2012, 13:50:39 »
Stuttgarter Schwellen kenne ich eigentlich nur auf doppelte Sperrlinien montiert.

Linie 41

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #81 am: 08. Februar 2012, 13:51:17 »
Gibt es irgendwelche Verkehrszeichen, die z.B. die Einfahrt von der Spitalgasse geradeaus kommend auf den ähem... potentiell nicht-eigenen Gleiskörper in der Nußdorfer Straße verbieten?
Ja, eine Sperrfläche vor der Einfahrt in den Gleiskörper (zumindest war eine dort, ob sie noch sichtbar ist, ist eine andere Frage). Auf norc.at ist sie sogar noch zu sehen, allerdings war sie da noch in gelb.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #82 am: 08. Februar 2012, 13:52:49 »
Dort ist ja eine Sperrfläche, oder ?
Es gibt meiner Erinnerung nach (was nix heißen soll) nur strichlierte "Erinnerungs"linien, dass man geradeaus fahren soll.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

coolharry

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #83 am: 08. Februar 2012, 13:53:39 »
Würde die Stuttgarter Schwelle keinen selbständigen Gleiskörper definieren, dürfte man diesen IMHO in Längsrichtung befahren, wo das nicht auf anderem Wege explizit verboten ist. Gibt es irgendwelche Verkehrszeichen, die z.B. die Einfahrt von der Spitalgasse geradeaus kommend auf den ähem... potentiell nicht-eigenen Gleiskörper in der Nußdorfer Straße verbieten?

Eine Sperrlinie verbietet grundsätzlich das überfahren. Da ja
 
Eine Stuttgarter Schwelle (oder besser Wiener Schwelle) zählt NICHT als bauliche Trennung im Sinne eines selbstständigen Gleiskörpers, sondern nur als erhöhte Sperrlinie.

Was ich nicht rechtmässig erreichen kann, kann ich auch nicht rechtmässig in Längsrichtung befahren.

Ob jetzt ein, mit einer Sperrlinie abmarkiertes Gleis, ein eigener Gleiskörper ist oder nicht, ist wurscht, da ich es als IV Lenker nicht befahren darf und somit frei sein sollte.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ;) Gilt für alle Gesetze. Es ist halt doch eine gewisse Bürgerpflicht, nicht mit völliger Ignoranz durchs Leben zu gehen.

Das ist richtig, nur wenn man glaubhaft versichern kann ein ganzes, doch recht umfangreiches Gesetz, nicht zu kennen, dann werd ich maximal verwarnt.

Du kannst ja das StGB auch nicht auswendig und mußt Dich trotzdem daran halten.

Das Klauen, Betrügen und Mord Strafbar sind, gehört zum Allgemeinwissen. Das ich die Wallensteinstraße nicht überqueren darf nicht. Es sind ja auch straßenbündige Gleiskörper eingeschlossen.

Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

darkweasel

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #84 am: 08. Februar 2012, 13:56:03 »
Die Diskussion kommt mir irgendwoher bekannt vor. Vielleicht sollte man ja dort nachlesen ...

Linie 41

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #85 am: 08. Februar 2012, 14:04:41 »
Die Diskussion kommt mir irgendwoher bekannt vor. Vielleicht sollte man ja dort nachlesen ...
Die Leute, die dort gepostet haben, kennen wir nicht und daher vertrauen wir ihnen auch nicht. Wer soll denn das sein, dieser 13er und der Ferry. 8)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Ferry

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #86 am: 08. Februar 2012, 16:01:35 »
Die Leute, die dort gepostet haben, kennen wir nicht und daher vertrauen wir ihnen auch nicht. Wer soll denn das sein, dieser 13er und der Ferry. 8)
Genau! Wirklich unglaublich, wer heutzutage überall seinen Senf dazugeben muss! Am besten ignorieren! :D
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #87 am: 08. Februar 2012, 17:05:23 »
In der Mailingliste gabs einmal eine ähnliche Diskussion, da hat ein dort sehr aktiver Straßenbahner nahezu allen Bereichen die Eigenschaft des selbständigen oder eigenen Gleiskörpers abgesprochen. Da gings allerdings nicht um das Überqueren, sondern um den Nachrang der Straßenbahn wegen Einordnen in den Fließverkehr. :)

Hannes
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TH

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #88 am: 08. Februar 2012, 17:13:30 »
Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.
Tu ich ja dort nicht!

Übrigens: Bodenschwellen sind also zumindest dem Zitat nach also doch bauliche Einrichtungen ;)

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Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz Sammlungsnummer
VwSlg 11353 A/1984
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
83/02/0114
Entscheidungsdatum
09.03.1984
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm
StVO 1960 §2 Abs1 Z14 idF 1983/174;
StVO 1960 §8 Abs5 idF 1983/174;
Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass auf Grund von Bodenschwellen, die entlang von Gleisen angebracht sind (so genannte "Stuttgarter Schwellen" in der in Wien 7., Mariahilfer Straße vorhandenen Ausführung, kein "selbstständiger Gleiskörper" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 14 StVO in der oben genannten Fassung errichtet worden ist.

Im RIS seit
30.04.2004
Dokumentnummer
JWR_1983020114_19840309X01

Anrainer

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #89 am: 20. April 2012, 08:20:19 »
Seit gestern in der Tokiostrasse:

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