Würde die Stuttgarter Schwelle keinen selbständigen Gleiskörper definieren, dürfte man diesen IMHO in Längsrichtung befahren, wo das nicht auf anderem Wege explizit verboten ist. Gibt es irgendwelche Verkehrszeichen, die z.B. die Einfahrt von der Spitalgasse geradeaus kommend auf den ähem... potentiell nicht-eigenen Gleiskörper in der Nußdorfer Straße verbieten?
Eine Sperrlinie verbietet grundsätzlich das überfahren. Da ja
Eine Stuttgarter Schwelle (oder besser Wiener Schwelle) zählt NICHT als bauliche Trennung im Sinne eines selbstständigen Gleiskörpers, sondern nur als erhöhte Sperrlinie.
Was ich nicht rechtmässig erreichen kann, kann ich auch nicht rechtmässig in Längsrichtung befahren.
Ob jetzt ein, mit einer Sperrlinie abmarkiertes Gleis, ein eigener Gleiskörper ist oder nicht, ist wurscht, da ich es als IV Lenker nicht befahren darf und somit frei sein sollte.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Gilt für alle Gesetze. Es ist halt doch eine gewisse Bürgerpflicht, nicht mit völliger Ignoranz durchs Leben zu gehen.
Das ist richtig, nur wenn man glaubhaft versichern kann ein ganzes, doch recht umfangreiches Gesetz, nicht zu kennen, dann werd ich maximal verwarnt.
Du kannst ja das StGB auch nicht auswendig und mußt Dich trotzdem daran halten.
Das Klauen, Betrügen und Mord Strafbar sind, gehört zum Allgemeinwissen. Das ich die Wallensteinstraße nicht überqueren darf nicht. Es sind ja auch straßenbündige Gleiskörper eingeschlossen.