Autor Thema: Linie 25 Neu  (Gelesen 403569 mal)

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darkweasel

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #60 am: 08. Februar 2012, 11:33:52 »
Was machst wenns keine Durchhäuser gibt, da mußt auch einen Häuserblock umrunden.  :-X
Die Tokiostraße war eben bisher durchgängig überquerbar und wird es mit der Straßenbahn nicht mehr sein. Dabei ist es eines der Hauptcharakteristika einer Straßenbahn, dass sie direkt auf der Straße fährt und keine abgeschotteten Gleisanlagen haben muss, wie eine U-Bahn oder Vollbahn.
Du kannst jetzt auch nicht durch die Grünfläche latschen, weil alles voller Hundetelleminen ist  :P
Können schon. Ist die Frage, ob man will.
Ausserdem darfst dort ohnedies die Grünanlage nicht betreten.

§ 2. Als öffentlich zugängliche Grünanlagen im Sinne dieser Verordnung gelten alle der Allgemeinheit ständig oder nur zeitweise zugänglichen und gärtnerisch ausgestalteten Flächen, die überwiegend der Erholung dienen, inklusive der darin befindlichen Wege, Garten- und Rasenflächen, Baum-, Strauch- und Blumenpflanzungen und einschließlich der Spielplätze.
 4. (1) Grünflächen dürfen weder betreten, noch befahren, noch zum Abstellen von Fahrzeugen (§ 2 Abs. 1 Z 19 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2006) oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln benützt werden.
(2) Vom Betretungsverbot des Abs. 1 ist das Liegen und Verweilen in Rasenflächen zum Zwecke der Erholung tagsüber ausgenommen
Quelle http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l4700000.htm
Ist ein Grünstreifen auf einer Straße eine "gärtnerisch ausgestaltete Fläche"?

Ehrliche Frage: Wo steht das?
Bei mir am Leberberg entlang der Etrichstr. gibts Vignolgleise und keinen Zaun und da bin ich schon öfters quer drüber gelatscht.
Kann für den Leberberg jetzt nicht sprechen, aber beispielsweise entlang des 60ers ist es nicht erlaubt. Hat uns als Kinder natürlich nicht davon abgehalten, trotzdem den Maurer Einschnitt zu betreten. 8)
Dort steht vermutlich ein Schild "Betreten des Bahnkörpers verboten". Sowas steht aber beispielsweise an der Langobardenstraße nirgends, deshalb bin ich da auch schon oft drübergegangen (vom Leberberg hab ich natürlich auch keine Ahnung).

haidi

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #61 am: 08. Februar 2012, 12:12:44 »
Ausserdem darfst dort ohnedies die Grünanlage nicht betreten.
 § 2. Als öffentlich zugängliche Grünanlagen im Sinne dieser Verordnung gelten alle der Allgemeinheit ständig oder nur zeitweise zugänglichen und gärtnerisch ausgestalteten Flächen,..... die überwiegend der Erholung dienen, inklusive der darin befindlichen Wege, Garten- und Rasenflächen, Baum-, Strauch- und Blumenpflanzungen und einschließlich der Spielplätze.
 (1) Grünflächen dürfen weder betreten, noch befahren, noch zum Abstellen von Fahrzeugen (§ 2 Abs. 1 Z 19 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2006) oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln benützt werden.
Ist ein Grünstreifen auf einer Straße eine "gärtnerisch ausgestaltete Fläche"?

Grünanlage ist eine TEilmenge von Grünfläche.

Hannes
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coolharry

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #62 am: 08. Februar 2012, 12:37:56 »
.. (vom Leberberg hab ich natürlich auch keine Ahnung).

Dort ist kein Schild oder sonst was, dass es jetzt auf ein Verbot schliessen lassen würde.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

TH

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #63 am: 08. Februar 2012, 12:39:28 »
.. (vom Leberberg hab ich natürlich auch keine Ahnung).

Dort ist kein Schild oder sonst was, dass es jetzt auf ein Verbot schliessen lassen würde.

Steht im Eisenbahngesetz.  8)

moszkva tér

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #64 am: 08. Februar 2012, 12:51:01 »
.. (vom Leberberg hab ich natürlich auch keine Ahnung).

Dort ist kein Schild oder sonst was, dass es jetzt auf ein Verbot schliessen lassen würde.

Steht im Eisenbahngesetz...

... explizit der Unterschied zwischen Vignol- und Rillengleis erwähnt?

Linie 41

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #65 am: 08. Februar 2012, 12:53:52 »
... explizit der Unterschied zwischen Vignol- und Rillengleis erwähnt?
Nein, aber der selbständige Bahnkörper. Mit welchen Gleisen der ausgeführt wird, ist völlig egal. Rein rechtlich darfst Du auch über das Rasengleis in Lainz nicht drüber. Nur wie gesagt: Wayne interessiert's. Mich persönlich interessiert's bei den ÖBB schon nicht, erst recht nicht bei den Wiener Linien.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

coolharry

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #66 am: 08. Februar 2012, 12:54:53 »
Steht im Eisenbahngesetz.  8)

Das soll ich als normalo Bürger jetzt woher kennen?  ???

Bekomm ich das gratis einmal die Woche zugesandt, oder lerne ich das in der Volksschule oder gibts dafür Kurse auf der Volkshochschule. Eventuell könnte es ja AMS Kurse geben, wo einem mal so richtig das Eisenbahngesetz erläutert wird.
Oder in der HEUTE ist jeden Tag ein Paragraph abgedruckt. Oder bei Supermärkten bekommt ab 10€ einen Paragraph zum Einkleben ins Pragraphenalbum.

Sollte jemand den Sarkasmus jetzt nicht verstanden haben, dann kann vielleicht er einen AMS Sarkasmuskurs besuchen.  ;)
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13er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #67 am: 08. Februar 2012, 12:56:21 »
Das soll ich als normalo Bürger jetzt woher kennen?  ???
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ;) Gilt für alle Gesetze. Es ist halt doch eine gewisse Bürgerpflicht, nicht mit völliger Ignoranz durchs Leben zu gehen.
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Linie 41

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #68 am: 08. Februar 2012, 13:08:28 »
Das soll ich als normalo Bürger jetzt woher kennen?  ???
Du kannst ja das StGB auch nicht auswendig und mußt Dich trotzdem daran halten.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

luki32

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #69 am: 08. Februar 2012, 13:08:44 »
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ;) Gilt für alle Gesetze. Es ist halt doch eine gewisse Bürgerpflicht, nicht mit völliger Ignoranz durchs Leben zu gehen.

Schau auf mein Posting weiter oben: ... außer man ist Nordslowenischer Landeshauptmann ...  8)

Nur einmal so eine Frage: Da gilt wirklich das Eisenbahngesetz?

Nein, aber der selbständige Bahnkörper. ...

Und die Definition eigener Bahnkörper im Straßenraum ist halt auch so eine Sache, beim Maurer Berg ist es klar, aber dort?.

mfG
Luki
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13er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #70 am: 08. Februar 2012, 13:16:25 »
Und die Definition eigener Bahnkörper im Straßenraum ist halt auch so eine Sache, beim Maurer Berg ist es klar, aber dort?.
Einen eigenen Bahnkörper gibt es laut Gesetz nicht.

StVO § 2 Abs. 14:
Zitat
14. Selbständiger Gleiskörper: ein von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb von Schienenfahrzeugen dienenden Anlagen und Einrichtungen;
Ein Zaun wäre durchaus so eine bauliche Einrichtung. Eine Stuttgarter Schwelle auch. Meiner Meinung nach würde auch ein erhöhter Randstein oder ein dazwischenliegender Grünstreifen reichen.

Wir hatten ja schon mal die Diskussion, ob eine Sperrlinie am Ring da auch zählt, wenn ich mich richtig erinnere :D
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Linie 41

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #71 am: 08. Februar 2012, 13:25:38 »
Einen eigenen Bahnkörper gibt es laut Gesetz nicht.

Ah nein?

Bahnkörper
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Hubi

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #72 am: 08. Februar 2012, 13:26:55 »
Zitat
Ein Zaun wäre durchaus so eine bauliche Einrichtung. Eine Stuttgarter Schwelle auch
Eine Stuttgarter Schwelle (oder besser Wiener Schwelle) zählt NICHT als bauliche Trennung im Sinne eines selbstständigen Gleiskörpers, sondern nur als erhöhte Sperrlinie.

13er

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #73 am: 08. Februar 2012, 13:34:27 »
Ah nein?
Sorry, mißverständlich ausgedrückt: Gemeint war in diesem diskutierten Fall und der StVO. Das ist ein klassischer selbständiger Gleiskörper. Deinen oben genannten selbständigen Bahnkörper gibt es aber definitiv nicht ;)

@Hubi: Gibt es dazu eine Quelle? Wäre durchaus spannend.
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moszkva tér

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Re: Linie 25 Neu
« Antwort #74 am: 08. Februar 2012, 13:37:22 »
Zitat
Ein Zaun wäre durchaus so eine bauliche Einrichtung. Eine Stuttgarter Schwelle auch
Eine Stuttgarter Schwelle (oder besser Wiener Schwelle) zählt NICHT als bauliche Trennung im Sinne eines selbstständigen Gleiskörpers, sondern nur als erhöhte Sperrlinie.

In Deutschland gilt übrigens eine doppelte Sperrlinie als bauliche Trennung. Gut, wir sind in Österreich, da ist es blunzn, was unsere Lieblingsnachbarn machen, aber immerhin.

Das ist z.B. auf vierspurig ausgebauten, kreuzungsfreien Freilandstraßen relevant, weil dann auch kein Tempolimit gilt -> Gelbe Autobahn