Ich habe die fertige Beanstandung(die ihm der TL zum Unterschreiben vorlegte) gesehen, derjenige hat sich aber geweigert zu unterschreiben.
Grundsätzlich: Eine mir vorgelegte Meldung, von einem Teamleiter verfaßt, unterschreibe ich nicht. Die irrige Anschauung, ein Teamleiter ist mein unmittelbarer Vorgesetzter ist falsch, er ist unmittelbarer Ansprechpartner. Ein haushoher Unterschied. Eine solche Meldung kann nur als Vorausinformation und vielleicht als Unterstützung für den Verkehrsführer gelten. Kompetent, unmittelbarer Vorgesetzter und für mich maßgeblich ist die Einvernahme und Meldungslegung nach wie vor vom/durch den Verkehrsführer. Und als solcher, brauche ich die Unterstützung eines Teamleiters nicht, ich mache mir mein eigenes Bild des Ereignisses bzw. Vorfalles.
Wieder als Fahrer: Wenn auch in dieser - vom Verkehrsführer verfaßten - Meldung etwas drinnen steht, nicht so, wie es sich im Vorfallsfalle zugetragen bzw. ereignet hat, unterschreibe ich auch diese Meldung so lange nicht, bis sie in den Tatsachen zum Vorfall als stimmig erscheint. Dann wird unterschrieben.
Als Verkehrsführer und Meldungsleger, als Auswerter der Karte, die in der Messeinheit eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Vorfalles eingebracht war, kann ich - durch geschickte Argumentation in der Meldungslegung selbst - pro oder contra entscheiden, wie ich dem Fahrer diese Geschwindigkeitsübertretung auslege. Natürlich: Bei 15 oder 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung bin auch ich als Verkehrsführer machtlos.
Zu der angeführten Anzahl an Unfällen pro Jahr: Glaubst du nicht auch, daß da an deiner Fahrweise etwas nicht gestimmt hat, denn 8 Unfälle kann man nicht "eben seinen Lauf" zuschreiben, da waren ganz sicher noch andere Ursachen im Spiel. Einen oder zwei, vielleicht max. drei Unfälle lasse ich gelten, aber acht?
Und ich traue mich schreiben, daß ca. 70% der Unfälle mit Straßenbahnen vom Fahrer vermieden hätten werden können, schon alleine durch vorausschauendes Fahren und seine Fahrweise anlehnend am Verkehr angepaßt und nicht durch stures "Ich hab lt. Paragraph und Gesetz Recht und bin im Vorteil". Diese Aussage schreibe ich als Verkehrsführer mit zig-hunderten Einvernahmen und Meldungslegungen bei Vorfällen in über 30 Dienstjahren als Verkehrsführer, wo mancher Vorfall eigentlich sich als grob fahrlässig herbeigeführt und nur ob der Gesetzeslage für den Fahrer gut ausgehend, sich darstellte. Intern bekam er dann eh die eine oder andere Äußerung, sprich Umgangssprachlich: Fleck, ob seiner eigentlichen Verfehlung ggü. der Dienst-/Betriebsvorschrift.
Und zum Berufsbild Straßenbahner: Es schaut locker und lässig aus, in seiner Dienstschicht durch Wien zu fahren, wie manche darüber schreiben, den Hebel nur nach vorne oder hinten zu bewegen. Er bedeutet aber vor allem: Verantwortung sowohl für Mensch, Leben als auch Material, Entbehrungen für sein Privatleben durch den Schichtdienst. Dessen sollte man sich unbedingt bewußt sein, ob man so leben will, bevor man ein Ansuchen für diesen Beruf abgeben will... Ich persönlich, habe diesem Beruf sehr viel zu verdanken.