Der Spiegel wurde nicht durchgeboxt, sondern es ist von der StrabVO1999 ein Rückblickpiegel mindestens an der rechten Fahrzeugseite für Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen ab Zulassung Juni 2000 vorgeschrieben (wobei "mindestens" heißt, dass eigentlich auch links einer sein sollte, aber nicht unbedingt sein muss)! Die Nachrüstung der alten Fahrzeuge in Anpassung an die neue Vorschrift wurde vom Betrieb in Absprache mit den Behörden (MA64 und Arbeitsinspektorat) durchgeführt. Da das Wiener Kontrollamt auch gern eine Fahrgastbeobachtung gesehen hätte, hat man diese dann per Dienstauftrag als zur Durchführung nach Maßgabe des Möglichen angeordnet.