Man kann ein Projekt im laufenden Verfahren nur ändern, wenn es eine „nicht wesentliche“ Änderung ist (§13 Abs 8 AVG). Ob das der Fall ist, ist eine Einzelfallentscheidung, ich wäre aber vorsichtig darauf zu wetten, dass das der Fall ist, wenn sich die „Hauptlastrichtung“ komplett ändert. Wenn es eine wesentliche Änderung ist, muss das Verfahren neu begonnen werden.
Danke für die juristische Aufklärung!
Und „stückeln“ im Genehmigungsverfahren bringt bei einer UVP auch nicht viel, weil am Ende alles gemeinsam beurteilt werden muss.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, wie der Einspruch formuliert wurde. Beanstandet dieser ein Teilstück oder die gesamte Strecke? Kann ein Urteil hier Nachbesserungen fordern oder eben nur eine Neuplanung?
Gibt es eine öffentliche Einsicht in den Einspruch (Inhalt, beinspruchende Partei)?
Der Kardinalfehler bei dem Projekt war, dass man nicht gleich in beide Richtungen zweigleisig plant, um sich alle Optionen offen zu halten.
Das war eigentlich eine Forderung von Seiten der Gemeinde und des Bezirks - zumindest dass die Möglichkeit der Zulegung eines zweiten Gleises gegeben sein muss.
Allerdings bezweifle ich schwer dass sich die geplante eingleisige Brücke über den Wienfluss in irgendeiner Weise um ein zweites Gleis UND eine Brückenstation mit Umstieg Bauwerk zur U4 erweitern ließe.
Das gehört von Anfang an so gebaut, alles andere ist Geld- und Zeitverschwendung. Hoffen wir, dass das jetzt noch einmal aufgerollt wird. Dann hätte der Einspruch wenigstens auch einen positiven Aspekt.
Und zum Thema „dann bleiben die Bahnschranken weiterhin zu“: Ich werde nie verstehen, warum man es sich aufdrücken hat lassen, aus dem Bahnbudget ein Riesenprojekt zu finanzieren, das für die Bahn keinen Vorteil bringt, sondern ausschließlich für den MIV.
Es dürften sich im gegenwärtigen Projekt vor allem Autolobby im 13. Bezirk UND ÖBB Infra (Ausweichroute/Güterschleife) durchgesetzt haben. Die Stadt Wien (Bezirke und Stadtverwaltung) hat die Priorität im ÖV, welche etwa der Durchbindung zukäme, sträflich vernachlässigt.
Ich führe das einerseits auf ein traditionelles Desinteresse der Gemeinde Wien an der S-Bahn zurück (S-Bahn->ÖBB->Bund; Wien baut U-Bahn), andererseits auf die vollkommen zweitrangige Bedeutung bis hin zur Ablehnung des ÖV in der Hietzinger Bezirksmehrheit -
maybreeze freilich ausgenommen
Nicht zuletzt die facto Blockadehaltung der ÖVP Hietzing zur Verbindungsbahn dürfte dieser erhebliche Stimmenverluste bei den letzten Gemeinderatswahlen, vor allem zu Gunsten der NEOS gekostet haben. Aber nachdem hier die einfache Mehrheit gilt, hat nach wie vor die ÖVP das Sagen. Und diese hat ihre Position bis dato nicht geändert. Nachdem die NEOS auch in der Stadtverwaltung kein starker Koalitionspartner sondern eher ein Beiwagerl sind, ist ein politisches Umdenken in der Sache zur Zeit eher unwahrscheinlich.
Die geschlossenen Bahnschranken betreffen leider auch den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, nachdem die Brücken bei der Hietzinger Hauptstraße und Auhofstraße beseitigt wurden, jene bei der Jagdschloßgasse seit langem gesperrt und desolat ist.
Es gibt zwischen Wiental und Hofwiesengasse einzig den Durchlass bei der Beckgasse, und dieser verläuft nicht in gerader Linie mit Beckgasse und Trazerberggasse, also für Fußgänger ein Umweg.
Fußgängerquerungen bei der Hietzinger Hauptstraße, Veitingergasse (Schule!) und Versorgungsheimstraße wären dringend notwendig - und zwar sofort und nicht erst in 10 Jahren, also notfalls mit Provisorien. Hier versagt der Bezirk komplett.
Dass die Durchlässigkeit für den Autoverkehr eingeschränkt ist, ist für die Anrainer eher ein Segen. Gerade Autofahrer können eher großflächig ausweichen als Fußgänger und Radfahrer.