Autor Thema: [PM] Verbindungsbahn jetzt fix: Bessere S-Bahn von Penzing nach Meidling  (Gelesen 439802 mal)

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coolharry

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Ameisbach quert etwa 50 m westlich der Ameisbrücke, bleibt also noch genug Platz für die Rampen.

Der Ameisbach existiert so nicht mehr. Der ist Teil der Wiener Kanalisation und diese verläuft unterhalb der Ameisgassenbrücke. In einem Ei Profil mit 110/165. Mit einer oberen Sohle von 44,66m ü. Wr.Null.
Die Fahrbahnoberfläche der Ameisbrücke hat eine Höhe über Wiener Null von 57,6m. Wenn man also ausgeht das die Brücke mit Eisenbahnlichte etwa 7m beträgt, dann sind zwischen Kanal und Bahngleise etwa 5m Platz.

Btw. wäre es aus meiner Sicht noch immer sinnvoller die Westbahn nach unten zu verlegen und die Verbindungsbahn mehr oder weniger auf der selben Höhenlage zu belassen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

highspeedtrain

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Ameisbach quert etwa 50 m westlich der Ameisbrücke, bleibt also noch genug Platz für die Rampen.

Der Ameisbach existiert so nicht mehr. Der ist Teil der Wiener Kanalisation und diese verläuft unterhalb der Ameisgassenbrücke. In einem Ei Profil mit 110/165. Mit einer oberen Sohle von 44,66m ü. Wr.Null.
Die Fahrbahnoberfläche der Ameisbrücke hat eine Höhe über Wiener Null von 57,6m. Wenn man also ausgeht das die Brücke mit Eisenbahnlichte etwa 7m beträgt, dann sind zwischen Kanal und Bahngleise etwa 5m Platz.

Btw. wäre es aus meiner Sicht noch immer sinnvoller die Westbahn nach unten zu verlegen und die Verbindungsbahn mehr oder weniger auf der selben Höhenlage zu belassen.

Wird davon abhängen, ob man in einer solchen Variante bei der Hochlage im 13. Bezirk bleibt - dann wird man die Hochlage einfach weiterführen, bis die Verbindungsbahn über die Westbahn drüber ist - oder ob man das aktuelle Niveau der Verbindungsbahn belässt. Nachdem die Verbindungsbahn- danke an User Signalabhäbgigkeit für diesen Hinweis - am Beginn des Vbf Penzing ca 4 Meter unter der Westbahn liegt, könnte man unter dieser „durchtauchen“.

Für beide Varianten gilt mMn:
- die Rampen der Verbindungsbahn können mit der maximalen Neigung der Vorortelinie ausgeführt werden, daher mit etwas größerer Neigung als sonst im Neubau;
- die Verbindung zum Westbahnhof muss natürlich möglich bleiben.

fr3

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@coolharry
Danke für die ergänzende Information zum Ameisbach.

Das Schwarmwissen hier im Forum ist immer wieder wunderbar.

Btw. wäre es aus meiner Sicht noch immer sinnvoller die Westbahn nach unten zu verlegen und die Verbindungsbahn mehr oder weniger auf der selben Höhenlage zu belassen.

Wird davon abhängen, ob man in einer solchen Variante bei der Hochlage im 13. Bezirk bleibt - dann wird man die Hochlage einfach weiterführen, bis die Verbindungsbahn über die Westbahn drüber ist - oder ob man das aktuelle Niveau der Verbindungsbahn belässt.
Ich würde doch davon ausgehen, dass man das Projekt im 13. Bezirk im Wesentlichen so belässt wie es ist, denn es hat ja bereits (fast) alle Hürden genommen.

Zitat
Nachdem die Verbindungsbahn- danke an User Signalabhäbgigkeit für diesen Hinweis - am Beginn des Vbf Penzing ca 4 Meter unter der Westbahn liegt, könnte man unter dieser „durchtauchen“.
Ich bin die Postings von Signalabhängigkeit in diesem Threads nochmals mit der Suchfunktion durchgegangen, habe jedoch keine Höhenangabe zur Strecke gefunden. Vielleicht habe ich etwas überlesen.

Mit dem Straßenniveau beim Durchlass Zehetnergasse (42,1 m WN) laut Geodatenserver + etwa 4 m (Durchlasshöhe 3,6 + flaches Tragwerk) komme ich auf etwa 202 m.ü.M. im Ist-Zustand. Der Bahnhof Penzing wird mit 212 m angeben, Hütteldorf mit 214.
Ich kenne die österreichischen Gepflogenheiten nicht und weiß daher nicht, ob sich diese Höhenangabe auf SOK bezieht oder SOK + 1m (wie in Italien, wo die Höhenmarke dann an jedem Bahnhofsgebäude angebracht ist).

Damit ergäbe sich zwischen Durchlass Zehetnergasse und Gleisfeld Penzing ein Höhenunterschied von 10 Metern. Das Projekt sieht bei der Zehetnergasse eine Erhöhung der Durchfahrt um 3 m vor, womit sich der Höhenunterschied auf 7 m reduzieren würde.

Vom Durchlass bis zur Einmündung in die Westbahn (also dem Punkt, wo die Schleife in eine Gerade übergeht - Bild 1, Gleis vor linkem Signal) sind es 500 m.

Das entspricht zur Zeit einer Steigung von 20 Promille. Rechnet man die 3 m aus dem Projekt ab, sind es nur noch 14 Promille. Bei einem "Durchtauchen" könnte man zunächst weitgehend auf Niveau Durchlass Zehetnergasse bleiben und müsste dann im Bereich der Abstellgleise des Frachtenbahnhofs auf Westbahnniveau ansteigen.
Das Unterfahren der Westbahn scheint also geboten, ob Anhebung der Wientalbrücke oder nicht.

Zitat
- die Verbindung zum Westbahnhof muss natürlich möglich bleiben.
Ja, das geht so oder so.

Eine doppelgleisige Unterfahrung der Westbahn im Bereich des Frachtenbahnhofs wäre also die "Billiglösung" unter Beibehaltung der Station Penzing im Ist-Zustand.

Schienengleiche Kreuzungen bräuchte es dann für Fahrten von der Verbindungsbahn zum Westbahnhof.

Ich frage mich jedoch ob die gegenwärtige Anordnung der Bahnsteige und Zugänge in Penzing einem gesteigerten Fahrgastwechsel gewachsen wäre? (Bild 2). Es würden dann ja alle Umstiege zwischen Schnellbahn und Westbahn in Penzing und nicht mehr in Hütteldorf stattfinden. Dafür scheint mir der einzige Zugang über die Diesterweggasse mit Aufzügen eher unterdimensioniert.

highspeedtrain

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@fr3

Das Projekt im 13. hat erstens bis jetzt noch keine rechtliche Hürde (endgültig) genommen, und zweitens wäre eine Fortführung der Hochlage Richtung Osten statt Westen rechtlich ein anderes Projekt.

maybreeze

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Ein Grund für Verbindungsbahn NEU ist die gesetzeskonforme Gestaltung der (historischen) Durchlässe auf 4,5m, was eine Planumhöhe von rund 6m ergibt.

fr3

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Das Projekt im 13. hat erstens bis jetzt noch keine rechtliche Hürde (endgültig) genommen,
Die Finanzierung steht und die Bauaufträge wurden vergeben. Was fehlt ist der rechtsgültige UVP-Bescheid.

Von vielen wird die Verzögerung als eine Chance gesehen, das ganze nochmals zu evaluieren. Dass eine Tieflegung der Strecke in Hietzing doch noch kommt, nehme ich nicht an. Denn der Aufwand dafür wäre einfach nicht vertretbar - sofern das technisch überhaupt machbar sein sollte. Ich hätte nach all dem was ich dazu gelesen habe meine Zweifel daran.

Freilich bleibt noch die Option "nichts machen". Dann werden die Schranken in Hietzing auch in den nächsten zwei Jahrzehnten geschlossen bleiben.

Weiß nicht ob es jemals hier gepostet wurde, aber es gibt einen Allparteienantrag des Hietzinger Bezirksparlaments vom 13.3.2019. Interessant, vor allem der erste Punkt!

- Verknüpfung der Verbindungsbahnstrecke mit der Vorortelinie und Errichtung einer Station mit direkter Umsteigemöglichkeit zur U4 in Unter Sankt Veit

- Bedarfserhebung (ursprünglicher Projektauftrag): Die Kostenaufstellungen der geprüften Varianten und der Bedarf auf der Strecke für Personen- und Güterverkehr inklusive Gefahrenguttransporte sollen offengelegt werden.

- Errichtung eines Fuß- und Radweges entlang der Bahnstrecke mit Verbindung zum Wiental Radweg

- Architekturwettbewerb für die Ausgestaltung der Strecke und der Stationsgebäude

- Güterverkehrsbeschränkung beziehungsweise Nachtfahrverbot für Güterzüge zwischen 22 und 6 Uhr; Gefahrenguttransporte sollen nicht durch das Wiener Stadtgebiet geführt werden.

- Sicherstellung, dass das Hietzinger Ortsbild und der Weltkulturerbe-Status des Schönbrunner Schlossparks und des Schlosses Schönbrunn durch den Eingriff in die Sichtachsen nicht gefährdet werden

- Querung für Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen im Bereich Tolstojgasse/Schrutkagasse und Titlgasse

- Prüfung der Errichtung von Querungen in Einbahnführung für Personenkraftwagen mit möglichst geringem Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der Anrainer*innen-Grundstücke

- Die Stadt Wien soll die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für minimale Durchfahrtshöhen bei Unterführungen prüfen, um die Errichtung von Querungen durch die ÖBB zu ermöglichen.

- Lärmschutzwände müssen sich in das Ortsbild der Katastralgemeinden Lainz und Unter Sankt Veit einfügen.

- Rechtsverbindliche Zusage der Projektpartner für die Verbesserung der Intervalle im Schnellbahnverkehr auf der Verbindungsbahnstrecke im 15-Minuten-Takt

- Bei einer Ausführung in Hochlage soll die bauliche Gestaltung in Form von Bahnbögen oder eine Begrünung der Stützmauern umgesetzt werden.


Ich denke, die Forderungen werden jetzt nochmals aufs Tapet gebracht. Und dann wird es schwierig werden, dass die ÖBB das derzeitige Projekt 1:1 durchboxt.

Zitat
und zweitens wäre eine Fortführung der Hochlage Richtung Osten statt Westen rechtlich ein anderes Projekt.
Soweit mir bekannt war die zweite Brücke (in Hochlage) und der neue Durchlass Zehetnergasse sehr wohl Teil des Projekts, nur eben eingleisig.

highspeedtrain

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@fr3

Man kann ein Projekt im laufenden Verfahren nur ändern, wenn es eine „nicht wesentliche“ Änderung ist (§13 Abs 8 AVG). Ob das der Fall ist, ist eine Einzelfallentscheidung, ich wäre aber vorsichtig darauf zu wetten, dass das der Fall ist, wenn sich die „Hauptlastrichtung“ komplett ändert. Wenn es eine wesentliche Änderung ist, muss das Verfahren neu begonnen werden.

Und „stückeln“ im Genehmigungsverfahren bringt bei einer UVP auch nicht viel, weil am Ende alles gemeinsam beurteilt werden muss.

Der Kardinalfehler bei dem Projekt war, dass man nicht gleich in beide Richtungen zweigleisig plant, um sich alle Optionen offen zu halten.

Und zum Thema „dann bleiben die Bahnschranken weiterhin zu“: Ich werde nie verstehen, warum man es sich aufdrücken hat lassen, aus dem Bahnbudget ein Riesenprojekt zu finanzieren, das für die Bahn keinen Vorteil bringt, sondern ausschließlich für den MIV.

fr3

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Man kann ein Projekt im laufenden Verfahren nur ändern, wenn es eine „nicht wesentliche“ Änderung ist (§13 Abs 8 AVG). Ob das der Fall ist, ist eine Einzelfallentscheidung, ich wäre aber vorsichtig darauf zu wetten, dass das der Fall ist, wenn sich die „Hauptlastrichtung“ komplett ändert. Wenn es eine wesentliche Änderung ist, muss das Verfahren neu begonnen werden.
Danke für die juristische Aufklärung!

Zitat
Und „stückeln“ im Genehmigungsverfahren bringt bei einer UVP auch nicht viel, weil am Ende alles gemeinsam beurteilt werden muss.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, wie der Einspruch formuliert wurde. Beanstandet dieser ein Teilstück oder die gesamte Strecke? Kann ein Urteil hier Nachbesserungen fordern oder eben nur eine Neuplanung?
Gibt es eine öffentliche Einsicht in den Einspruch (Inhalt, beinspruchende Partei)?

Zitat
Der Kardinalfehler bei dem Projekt war, dass man nicht gleich in beide Richtungen zweigleisig plant, um sich alle Optionen offen zu halten.
Das war eigentlich eine Forderung von Seiten der Gemeinde und des Bezirks - zumindest dass die Möglichkeit der Zulegung eines zweiten Gleises gegeben sein muss.

Allerdings bezweifle ich schwer dass sich die geplante eingleisige Brücke über den Wienfluss in irgendeiner Weise um ein zweites Gleis UND eine Brückenstation mit Umstieg Bauwerk zur U4 erweitern ließe.
Das gehört von Anfang an so gebaut, alles andere ist Geld- und Zeitverschwendung. Hoffen wir, dass das jetzt noch einmal aufgerollt wird. Dann hätte der Einspruch wenigstens auch einen positiven Aspekt.

Zitat
Und zum Thema „dann bleiben die Bahnschranken weiterhin zu“: Ich werde nie verstehen, warum man es sich aufdrücken hat lassen, aus dem Bahnbudget ein Riesenprojekt zu finanzieren, das für die Bahn keinen Vorteil bringt, sondern ausschließlich für den MIV.
Es dürften sich im gegenwärtigen Projekt vor allem Autolobby im 13. Bezirk UND ÖBB Infra (Ausweichroute/Güterschleife) durchgesetzt haben. Die Stadt Wien (Bezirke und Stadtverwaltung) hat die Priorität im ÖV, welche etwa der Durchbindung zukäme, sträflich vernachlässigt.

Ich führe das einerseits auf ein traditionelles Desinteresse der  Gemeinde Wien an der S-Bahn zurück (S-Bahn->ÖBB->Bund; Wien baut U-Bahn), andererseits auf die vollkommen zweitrangige Bedeutung bis hin zur Ablehnung des ÖV in der Hietzinger Bezirksmehrheit - maybreeze freilich ausgenommen  :)

Nicht zuletzt die facto Blockadehaltung der ÖVP Hietzing zur Verbindungsbahn dürfte dieser erhebliche Stimmenverluste bei den letzten Gemeinderatswahlen, vor allem zu Gunsten der NEOS gekostet haben. Aber nachdem hier die einfache Mehrheit gilt, hat nach wie vor die ÖVP das Sagen. Und diese hat ihre Position bis dato nicht geändert. Nachdem die NEOS auch in der Stadtverwaltung kein starker Koalitionspartner sondern eher ein Beiwagerl sind, ist ein politisches Umdenken in der Sache zur Zeit eher unwahrscheinlich.

Die geschlossenen Bahnschranken betreffen leider auch den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, nachdem die Brücken bei der Hietzinger Hauptstraße und Auhofstraße beseitigt wurden, jene bei der Jagdschloßgasse seit langem gesperrt und desolat ist.
Es gibt zwischen Wiental und Hofwiesengasse einzig den Durchlass bei der Beckgasse, und dieser verläuft nicht in gerader Linie mit Beckgasse und Trazerberggasse, also für Fußgänger ein Umweg.

Fußgängerquerungen bei der Hietzinger Hauptstraße, Veitingergasse (Schule!) und Versorgungsheimstraße wären dringend notwendig - und zwar sofort und nicht erst in 10 Jahren, also notfalls mit Provisorien. Hier versagt der Bezirk komplett.

Dass die Durchlässigkeit für den Autoverkehr eingeschränkt ist, ist für die Anrainer eher ein Segen. Gerade Autofahrer können eher großflächig ausweichen als Fußgänger und Radfahrer.

highspeedtrain

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Und „stückeln“ im Genehmigungsverfahren bringt bei einer UVP auch nicht viel, weil am Ende alles gemeinsam beurteilt werden muss.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, wie der Einspruch formuliert wurde. Beanstandet dieser ein Teilstück oder die gesamte Strecke? Kann ein Urteil hier Nachbesserungen fordern oder eben nur eine Neuplanung?
Gibt es eine öffentliche Einsicht in den Einspruch (Inhalt, beinspruchende Partei)?

Ich kenne den Einspruch nicht und er wird normalerweise nicht veröffentlicht. Aus der Gerichtsentscheidung am Ende kann man dann natürlich herauslesen, was drinnen gestanden ist. Wenn so ein Einspruch (rechtlich: "Beschwerde" an das Verwaltungsgericht) von einem in diesem Bereich kompetenten Anwalt formuliert wird, dann wird alles geltend gemacht, was irgendwie denkbar ist. Im konkreten Fall steht sicher die Lärmbeeinträchtigung im Vordergrund, und die Frage, ob es nicht bessere Alternativen gegeben hätte, die weniger Umwelteingriffe und weniger Belastung bedeuten. Findet man irgendwo ein geschütztes Tier oder einen geschützten Baum, macht man das zusätzlich geltend. Jeder einzelne Punkt muss mühsam mit (meist schwer zu findenden und überlasteten) Sachverständigen abgehandelt und dann öffentlich verhandelt werden.

Das typische Ergebnis bei Verkehrs-UVP ist, dass das Projekt dann genehmigt wird. Soweit erforderlich, schreibt das Gericht zusätzliche Auflagen vor, die sich aus den Sachverständigengutachten ergeben. Theoretisch kann das Gericht das Verfahren auch der Behörde (hier: Verkehrsministerium) für Verbesserungen zurückschicken, das ist aber die absolute Ausnahme. Und ganz ganz selten ist, dass man zum Ergebnis kommt, dass ein Projekt auch mit zusätzlichen Auflagen nicht genehmigungsfähig ist, dann wird einfach keine Bewilligung erteilt. Im Verkehrsbereich kenne ich dafür nur zwei Beispiele: Die Dritte Piste am Flughafen im ersten Anlauf und die S8 Marchfeld-Schnellstraße (wegen des Triels, einer streng geschützten Vogelart).

Das wirkliche Thema ist die Dauer dieser Verfahren. Die Verbindungsbahn ist wirklich auffällig lang, aber hier oder in einem anderen Forum wurde berichtet, dass es einen Richterwechsel gegeben hat. Aber generell sind diese Verfahren mittlerweile so komplex, dass sie nicht schnell gehen können, auch wenn alle ihr Bestes geben.

Vineyard

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Das wirkliche Thema ist die Dauer dieser Verfahren. Die Verbindungsbahn ist wirklich auffällig lang, aber hier oder in einem anderen Forum wurde berichtet, dass es einen Richterwechsel gegeben hat. Aber generell sind diese Verfahren mittlerweile so komplex, dass sie nicht schnell gehen können, auch wenn alle ihr Bestes geben.

https://www.meinbezirk.at/hietzing/c-lokales/eine-neue-verkehrszaehlung-und-eine-weitere-beschwerde_a5997276

Zitat

Neuer Richter im UVP-Verfahren zuständig

Bei der gerichtlichen Behandlung des UVP-Bescheids am BVwG gibt es indes Neues: "Am 17. Februar wurde uns mitgeteilt, dass die Beschwerde einer anderen Gerichtsabteilung zugeteilt wurde", informiert Rechtsanwalt Stephan Messner. Dessen Bürgerinitiative "Attraktivierung der Verbindungsbahn - Ohne Hochlage und Querungsverlust" hat die Beschwerde eingebracht. Der Fall liegt nun also bei einem anderen Richter. Warum? "Das UVP-Verfahren betreffend die Verbindungsbahn musste aufgrund einer Verhinderung des Vorsitzenden neu zugewiesen werden", informiert ein Sprecher des BVwG.

Das war vor 2 Jahren.