Schaut gut aus.
Gut so.
Und damit das nicht nochmal geschieht, sollte schnellstmöglich ein Anti-NIMBY-Gesetz verabschiedet werden, das festlegt, dass Klagen nicht zu einer Verzögerung führen können, sondern höchstens nachher zu einer Entschädigung, aber auch nur, wenn tatsächlich Rechte berührt sind (ein schöner Ausblick aus dem Fenster gehört nicht dazu), und die Kläger verpflichtet, bei missbräuchlicher Klageerhebung alle Kosten zu übernehmen, die die Klage beim Beklagten verursacht hat. Die ersten NIMBY-Privatkonkurse werden den Querulanten die Lust am Querulieren erfolgreich austreiben.