Autor Thema: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee  (Gelesen 12958 mal)

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95B

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #30 am: 04. Oktober 2020, 09:55:38 »

  • Die Straßenbahn darf ab dem Ende des Rasengleises bis zur Schleife nur 30 km/h fahren (das Fahrpersonal scheint dies aber großteils nicht mitbekommen zu haben). Nach der Schnellbahnunterführung endet "30 km/h ausgenommen Straßenbahn" und eine allgemeine Tempo-30-Zone (ohne Ausnahme für die Straßenbahn) beginnt. Ob das im Sinne des Erfinders ist?

Nur, wo die Gleise in der Fahrbahn des allgemeinen Verkehrs liegen!   :lamp:

Die Gleise liegen in der Fahrbahnmitte und die Schleife kann man sowieso nicht mit mehr als 30 befahren.
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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #31 am: 04. Oktober 2020, 10:02:41 »

  • Die Straßenbahn darf ab dem Ende des Rasengleises bis zur Schleife nur 30 km/h fahren (das Fahrpersonal scheint dies aber großteils nicht mitbekommen zu haben). Nach der Schnellbahnunterführung endet "30 km/h ausgenommen Straßenbahn" und eine allgemeine Tempo-30-Zone (ohne Ausnahme für die Straßenbahn) beginnt. Ob das im Sinne des Erfinders ist?

Nur, wo die Gleise in der Fahrbahn des allgemeinen Verkehrs liegen!   :lamp:



Nicht zu viel Aufmerksamkeit erregen mit dem Thema, sonst steht morgen die Polizei dort und kontrolliert die Geschwindigkeit  ;)
Die Polizei kann da gar nichts machen, außer festgestellte bzw. von ihr vermutete Geschwindigkeitsübertretungen dem Betrieb melden!

Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.

Da kommen immer wieder Anzeigen vom Eisenbahnerbergl (Brücke über die Eisenbahn im Zuge der Prager Straße)
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #32 am: 04. Oktober 2020, 11:33:46 »
Sehe ich das am Foto richtig dass dort glücklicherweise doch keine Geländer gebaut wurden?

doch > noch (nehme ich an)

Naja am Video sieht das so aus als ob das Blindenleitsystem im rechten Winkel zwischen den zwei vorderen Bäumen durchführen würde, wenn ein Geländer wie im Plan kommen würde dann würde das Leitsystem direkt ins Geländer führen. Jedenfalls sieht man auf den Bildern gut wie angenehm offen die Haltestelle so aussieht, wenn wirklich ein Geländer kommt gibt's gute Vorher/Nachher Bilder um das zu illustrieren.

Hauptbahnhof

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #33 am: 04. Oktober 2020, 11:40:04 »
Ich denke, dass die Bezirks-Grünen nicht mit allen optischen Attentaten der WiLi einverstanden sind. Vielleicht konnte also noch etwas abgewehrt werden.

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #34 am: 04. Oktober 2020, 12:02:33 »
Ich denke, dass die Bezirks-Grünen nicht mit allen optischen Attentaten der WiLi einverstanden sind. Vielleicht konnte also noch etwas abgewehrt werden.

Auch für dich zur Info.

Nicht alles, was im Zuge einer Straßenbahnstrecke gebaut wird, liegt im Einflussbereich der WL. Vieles wird vom Bezirk, bzw auch von der MA28 entschieden.
Das beginnt zum Beispiel schon, ob eine Haltestelle eine Gehsteigvorziehung oder eine Fahrbahnaufdoppelung bekommt.
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Hauptbahnhof

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #35 am: 04. Oktober 2020, 12:49:52 »
Im Umkehrschluss liegt vieles aber sehr wohl auch im Einflussbereich der WiLi und nicht nur bei den anderen. Die BV im 2. Bezirk wollte dieses Gitter im Bereich der Unterführung z.B. nicht haben.

Alex

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #36 am: 04. Oktober 2020, 22:03:18 »
Nicht zu viel Aufmerksamkeit erregen mit dem Thema, sonst steht morgen die Polizei dort und kontrolliert die Geschwindigkeit  ;)
Die Polizei kann da gar nichts machen, außer festgestellte bzw. von ihr vermutete Geschwindigkeitsübertretungen dem Betrieb melden!

Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.

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Vom Eisenbahnerbergl hab ich es auch schon gehört, dass Triebwagen (schon zu Solo-E1-Zeiten am 26er) durch ein stationäres Radargerät geblitzt wurden und anhand der Wagennummer dann der Fahrer dafür belangt wurde. Drum meine ich ja dass es möglich ist.

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #37 am: 04. Oktober 2020, 22:37:37 »
Nicht zu viel Aufmerksamkeit erregen mit dem Thema, sonst steht morgen die Polizei dort und kontrolliert die Geschwindigkeit  ;)
Die Polizei kann da gar nichts machen, außer festgestellte bzw. von ihr vermutete Geschwindigkeitsübertretungen dem Betrieb melden!

Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.

Da kommen immer wieder Anzeigen vom Eisenbahnerbergl (Brücke über die Eisenbahn im Zuge der Prager Straße)
Vom Eisenbahnerbergl hab ich es auch schon gehört, dass Triebwagen (schon zu Solo-E1-Zeiten am 26er) durch ein stationäres Radargerät geblitzt wurden und anhand der Wagennummer dann der Fahrer dafür belangt wurde. Drum meine ich ja dass es möglich ist.
Dazu gerade passende Frage an jene, die sich mit dem Fahrdienst und der Ausbildung von Straßenbahnfahrern auskennen: Inwieweit werden Straßenbahnfahrer denn überhaupt ausgebildet, auf Verkehrszeichen nach StVO zu achten? Im Fragenkatalog für den Führerschein befindet sich diese Frage, wo ich mich gefragt habe, ob das Schienenfahrzeug in so einer Situation das auch wirklich wüsste, dass es Nachrang hätte …

95B

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #38 am: 04. Oktober 2020, 22:43:06 »
Dazu gerade passende Frage an jene, die sich mit dem Fahrdienst und der Ausbildung von Straßenbahnfahrern auskennen: Inwieweit werden Straßenbahnfahrer denn überhaupt ausgebildet, auf Verkehrszeichen nach StVO zu achten?

Die entsprechenden Verkehrszeichen samt Erklärung sind in den Lehrbehelfen der Fahrerfachschule abgebildet.

Im Fragenkatalog für den Führerschein befindet sich diese Frage, wo ich mich gefragt habe, ob das Schienenfahrzeug in so einer Situation das auch wirklich wüsste, dass es Nachrang hätte …

So eine Situation gibt es im wirklichen Leben nicht, da eine derartige Kreuzung auf jeden Fall signalgeregelt wäre. Wenn die Signalanlage ausfällt, ist mit besonderer Vorsicht zu fahren.
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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #39 am: 04. Oktober 2020, 23:06:42 »
Was bei der gegenständlichen Verlängerung positiv anzumerken ist: Die einzige neue Signalanlage für die Straßenbahn befindet sich bei der Hst. Nordbahnstraße. Im Bereich Am Tabor - Bruno-Marek-Allee - Taborstraße wurde keine einzige Signalanlage errichtet.  8)

Alex

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #40 am: 04. Oktober 2020, 23:12:11 »
Im Fragenkatalog für den Führerschein befindet sich diese Frage, wo ich mich gefragt habe, ob das Schienenfahrzeug in so einer Situation das auch wirklich wüsste, dass es Nachrang hätte …

So eine Situation gibt es im wirklichen Leben nicht, da eine derartige Kreuzung auf jeden Fall signalgeregelt wäre. Wenn die Signalanlage ausfällt, ist mit besonderer Vorsicht zu fahren.
Ich würde eher sagen, dass - auf dem Bild auch erkennbar - gleichzeitig für den Straßenbahnfahrer sichtbar ein Verkehrszeichen "Vorrang geben" stehen muss.
So etwas gibt es ohne Signalregelung bei der Ausfahrt aus der Haltestelle "Wexstraße" in Richtung Schottenring, wo die Straßenbahn sehr wohl Nachrang gegenüber aus der Klosterneuburger Straße kommenden PKWs hat und den für gewöhnlich (so gut es aufgrund der Länge des Zuges halt geht) auch einhält. Auch bei der Ausfahrt aus der Haltestelle "Augasse" des D-Wagens in Richtung Stadt gab es die Situation zumindest früher, ich bin dort nur seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gewesen und weiß nicht, ob das heute auch noch so ist.

95B

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #41 am: 05. Oktober 2020, 00:31:02 »
So etwas gibt es ohne Signalregelung bei der Ausfahrt aus der Haltestelle "Wexstraße" in Richtung Schottenring, wo die Straßenbahn sehr wohl Nachrang gegenüber aus der Klosterneuburger Straße kommenden PKWs hat und den für gewöhnlich (so gut es aufgrund der Länge des Zuges halt geht) auch einhält. Auch bei der Ausfahrt aus der Haltestelle "Augasse" des D-Wagens in Richtung Stadt gab es die Situation zumindest früher, ich bin dort nur seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gewesen und weiß nicht, ob das heute auch noch so ist.

Die querende Relation ist aber in beiden Fällen keine Vorrangstraße. Darum geht es ja in dem gezeigten Beispiel.
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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #42 am: 05. Oktober 2020, 01:00:55 »

Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.
Seit wann wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Straßenbahn in der StVO geregelt, wodurch die Polizei für Überwachung und Ahndung zuständig wäre, Floridsdorf hin oder her!? Es steht der Polizei natürlich frei, (vermeintliche) Überschreitungen dem Bahnbetrieb zu melden, welcher dann den Bediensteten im Fall der Fälle zur Verantwortung ziehen kann oder wird.


Im Fragenkatalog für den Führerschein befindet sich diese Frage, wo ich mich gefragt habe, ob das Schienenfahrzeug in so einer Situation das auch wirklich wüsste, dass es Nachrang hätte …
Sofern, das Schienenfahrzeug sich nicht auf eigenem Bahnkörper bewegt, wodurch die Eisenbahnkreuzungsverordnung zu tragen käme, und ihm der Nachrang auch gesetzeskonform angezeigt wird, hat es natürlich Nachrang!
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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #43 am: 05. Oktober 2020, 05:26:31 »
Dazu gerade passende Frage an jene, die sich mit dem Fahrdienst und der Ausbildung von Straßenbahnfahrern auskennen: Inwieweit werden Straßenbahnfahrer denn überhaupt ausgebildet, auf Verkehrszeichen nach StVO zu achten?

Die entsprechenden Verkehrszeichen samt Erklärung sind in den Lehrbehelfen der Fahrerfachschule abgebildet.

Im Fragenkatalog für den Führerschein befindet sich diese Frage, wo ich mich gefragt habe, ob das Schienenfahrzeug in so einer Situation das auch wirklich wüsste, dass es Nachrang hätte …

So eine Situation gibt es im wirklichen Leben nicht, da eine derartige Kreuzung auf jeden Fall signalgeregelt wäre. Wenn die Signalanlage ausfällt, ist mit besonderer Vorsicht zu fahren.
Und vor allem, hätte die Straßenbahn die Tafel "Vorrang geben". Damit ist völlig klar, wer Vorrang und wer Nachrang hat.

Und zumindest zu meiner Zeit wurden bei der Fahrerfachprüfung nicht nur die internen, sondern auch die normalen Verkehrszeichen geprüft.

Weiters ist mWn für die Straßenbahn der Führerschein Voraussetzung. Also sollten alle Straßenbahnfahrer auch diese Frage aus Sicht der Straßenbahn korrekt beantworten können.
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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #44 am: 05. Oktober 2020, 05:37:20 »

Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.
Seit wann wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Straßenbahn in der StVO geregelt, wodurch die Polizei für Überwachung und Ahndung zuständig wäre, Floridsdorf hin oder her!? Es steht der Polizei natürlich frei, (vermeintliche) Überschreitungen dem Bahnbetrieb zu melden, welcher dann den Bediensteten im Fall der Fälle zur Verantwortung ziehen kann oder wird.


Wenn das nicht der Fall wäre, dann frage ich mich, wieso dann zum Beispiel auf der Brünner Straße dieses Verkehrszeichen

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steht.

Bzw wieso dann in Tempo 30-Zonen keine Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Erinnerungssignale gekennzeichnet sind?
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