Autor Thema: [PM] Verbindungsbahn jetzt fix: Bessere S-Bahn von Penzing nach Meidling  (Gelesen 542775 mal)

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38ger

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Was jetzt, Schranken oder kein Schranken. Die Schließzeiten sind schon sehr hoch, das betrifft nicht nur die bösen Autofahrer, sondern auch die Fußgänger und Radfahrer. Somit ist die Höherlegung durchaus von berechtigtem öffentlichem Interesse, auch wenn es den Autofahrern auch einen Vorteil bringt

Ich verwehre mich dagegen, dass das Bahnbudget eine Niveaufreimachung für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger finanziert. Das ist eine Angelegenheit, die die Stadt Wien zu zahlen hat; es geht nicht, das dem Bund unterzuschieben. Und wenn er das schon zahlt, dann bitte für ein sinnvolles Projekt.

Das Grundproblem ist, dass der Umbau zwar enorme Summen verschlingt, gleichzeitig aber keine niveaufreie Verbindung von S45 zur S80 ermöglicht, ja noch nicht ein Mal eine niveaugleiche derartige Verbindung. Weiters aber nicht ein Mal eine Umsteigestation Baumgarten von S80 zu S45 vorsieht und auch der Bogen zum Westbahnhof eingleisig bleibt. Betrieblich bringt der ganze Ausbau der Bahn also nur eine Umfahrung des Wienerwaldtunnels - da verbaut man sich schon sinnvolle und wichtige Möglichkeiten für einen S-Bahnring, eine Entlastung des Bahnhifs Meidling und einer ordentlichen Aufwertung von S45 und S80, die beide das Potenzial für einen 7,5-Minuten-Takt hätten!

MK

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Du meinst also, dass wir uns Russland, China oder andere Länder mit undemokratischen und diktatorischen Verhältnissen annähern sollten? Oder dass Autofahrerclubs die Möglichkeit haben müssen, Straßenausbauten durchzusetzen.

In Russland oder China wärst du für diesen Post schon ohne Urteil im Häfn verschwunden und als Staatsfeind gebrandmarkt, während du dich in Österreich ganz offen für Verhinderung und Verzögerung einsetzen darfst, da Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist. Die mögliche Verzögerung von Infrastrukturprojekten durch Einzelne ist aber kein Grundrecht, genauso wie ein schöner Ausblick vom eigenen Eigentum auf das Eigentum anderer nicht zum Eigentumsgrundrecht gehört. Für tatsächliche Beeinträchtigung des Eigentums würden in dem Modell Entschädigungen gezahlt werden, wie es auch bei anderen Beeinträchtigungen üblich ist, womit das tatsächliche Grundrecht gewahrt bleibt.

Den Begriff "missbräuchliche Klageerhebung" finde ich trotzdem schwierig.

In den USA überziehen Trump und seine Verbündeten wie Musk ihre Gegner gerade mit absurden Klagen, die sie nie gewinnen werden und das auch wissen - aber die Verteidigung bis zum endgültigen Urteil ist für die Gegner so aufwändig und teuer, dass sie sie kaum finanzieren können und entweder ihre anderen Aktivitäten einschränken, oder einem unfairen Vergleich zustimmen müssen, während die Kosten der Klage für Trump, Musk und Co. aus der Portokasse bezahlbar sind. Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!


Ferry

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Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.

Ja, aber wer entscheidet, was legitim und nicht legitim ist?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Elin Lohner

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Und wieder gibt es Beschwerden, wegen dem letzten Gerichtsurteil zur Revitalisierung der Verbindungsbahn. :fp:
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Ich finde, dass man, neben der geplanten Remise Seestadt, eine Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes errichten sollte.

haidi

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