Autor Thema: [PM] Verbindungsbahn jetzt fix: Bessere S-Bahn von Penzing nach Meidling  (Gelesen 542875 mal)

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38ger

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Was jetzt, Schranken oder kein Schranken. Die Schließzeiten sind schon sehr hoch, das betrifft nicht nur die bösen Autofahrer, sondern auch die Fußgänger und Radfahrer. Somit ist die Höherlegung durchaus von berechtigtem öffentlichem Interesse, auch wenn es den Autofahrern auch einen Vorteil bringt

Ich verwehre mich dagegen, dass das Bahnbudget eine Niveaufreimachung für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger finanziert. Das ist eine Angelegenheit, die die Stadt Wien zu zahlen hat; es geht nicht, das dem Bund unterzuschieben. Und wenn er das schon zahlt, dann bitte für ein sinnvolles Projekt.

Das Grundproblem ist, dass der Umbau zwar enorme Summen verschlingt, gleichzeitig aber keine niveaufreie Verbindung von S45 zur S80 ermöglicht, ja noch nicht ein Mal eine niveaugleiche derartige Verbindung. Weiters aber nicht ein Mal eine Umsteigestation Baumgarten von S80 zu S45 vorsieht und auch der Bogen zum Westbahnhof eingleisig bleibt. Betrieblich bringt der ganze Ausbau der Bahn also nur eine Umfahrung des Wienerwaldtunnels - da verbaut man sich schon sinnvolle und wichtige Möglichkeiten für einen S-Bahnring, eine Entlastung des Bahnhifs Meidling und einer ordentlichen Aufwertung von S45 und S80, die beide das Potenzial für einen 7,5-Minuten-Takt hätten!

MK

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Du meinst also, dass wir uns Russland, China oder andere Länder mit undemokratischen und diktatorischen Verhältnissen annähern sollten? Oder dass Autofahrerclubs die Möglichkeit haben müssen, Straßenausbauten durchzusetzen.

In Russland oder China wärst du für diesen Post schon ohne Urteil im Häfn verschwunden und als Staatsfeind gebrandmarkt, während du dich in Österreich ganz offen für Verhinderung und Verzögerung einsetzen darfst, da Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist. Die mögliche Verzögerung von Infrastrukturprojekten durch Einzelne ist aber kein Grundrecht, genauso wie ein schöner Ausblick vom eigenen Eigentum auf das Eigentum anderer nicht zum Eigentumsgrundrecht gehört. Für tatsächliche Beeinträchtigung des Eigentums würden in dem Modell Entschädigungen gezahlt werden, wie es auch bei anderen Beeinträchtigungen üblich ist, womit das tatsächliche Grundrecht gewahrt bleibt.

Den Begriff "missbräuchliche Klageerhebung" finde ich trotzdem schwierig.

In den USA überziehen Trump und seine Verbündeten wie Musk ihre Gegner gerade mit absurden Klagen, die sie nie gewinnen werden und das auch wissen - aber die Verteidigung bis zum endgültigen Urteil ist für die Gegner so aufwändig und teuer, dass sie sie kaum finanzieren können und entweder ihre anderen Aktivitäten einschränken, oder einem unfairen Vergleich zustimmen müssen, während die Kosten der Klage für Trump, Musk und Co. aus der Portokasse bezahlbar sind. Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!


Ferry

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Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.

Ja, aber wer entscheidet, was legitim und nicht legitim ist?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Elin Lohner

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Und wieder gibt es Beschwerden, wegen dem letzten Gerichtsurteil zur Revitalisierung der Verbindungsbahn. :fp:
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Ich finde, dass man, neben der geplanten Remise Seestadt, eine Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes errichten sollte.

haidi

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Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

D 3XX

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Und wieder gibt es Beschwerden, wegen dem letzten Gerichtsurteil zur Revitalisierung der Verbindungsbahn. :fp:
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Sollen sie halt, die ordentliche Revision wurde ja auch zugelassen. Wobei das keine Garantie ist, dass der VwGH sie auch inhaltlich behandelt, er ist an den Ausspruch nicht gebunden.

Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.

Ja, aber wer entscheidet, was legitim und nicht legitim ist?
Es gäbe da ein Mittel, das einzugrenzen. Man müsste im Gesetz festlegen, dass nur Einwände, die ein gewisses rechtliches Gewicht haben, z.B. in die Verfassungssphäre reichen, also Grundrechte betreffen, relevant sind, alles andere würde schnell zurückgewiesen werden. Damit würde das meiste NIMBY-Mimimi schnell weg vom Fenster sein.
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abc

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Und auch wenn ich es gut finde, dass ein bewilligungsfähiges Projekt jetzt bewilligt ist und auch meine, dass das Verfahren viel zu lange gedauert hat: aus verkehrlicher Sicht ist das ganze reine Geldverschwendung und darf eigentlich nicht umgesetzt werden.

Das hat schon etwas sehr bananenrepublikhaftes. Damit meine ich nicht die verfahrensmäßige Abhandlung, sondern den Umstand, dass ein auf so viel Widerstand stoßendes Projekt um jeden Preis durchgedrückt wird, obwohl es eigentlich teurer Mumpitz ist... Die Kritik sollte also viel mehr an die Politik und die ÖBB infra statt an die Hietzinger gerichtet sein!

"Teurer Mumpitz" ist ja nun wirklich übertrieben. Ja, der Nutzen wäre bei einer Verbindung mit der Vorortelinie auch aus meiner Sicht höher, aber nichtsdestotrotz kommen durch den Umbau zwei neue und sehr sinnvolle Stationen und endlich die Möglichkeit, viertelstündlich auf der S80 zu fahren. Das scheitert nämlich aktuell an der Eingleisigkeit nördlich der Hietzinger Hauptstraße. (Wie kommen eigentlich die Fahrgäste über die Donau um 7:30 Uhr dazu, in völlig überfüllten S80-Garnituren zu stehen, damit bestens vernetzte Herrschaften in Hietzing einen schönen Ausblick aus dem Fenster haben?)

Vielleicht muss man manchmal auch den Spatz in der Hand akzeptieren, wenn man an die Taube am Dach partout nicht herankommt. Vielleicht ist manchmal eine 50-Prozent-Lösung besser als eine 0-Prozent-Lösung.

Ich verwehre mich dagegen, dass das Bahnbudget eine Niveaufreimachung für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger finanziert. Das ist eine Angelegenheit, die die Stadt Wien zu zahlen hat; es geht nicht, das dem Bund unterzuschieben. Und wenn er das schon zahlt, dann bitte für ein sinnvolles Projekt.

Das ist halt schlicht Stand der Technik, Eisenbahnkreuzungen bei einigermaßen stark befahrenen Vollbahnen durch Unter- oder Überführungen zu ersetzen. Ich bin mir sicher, dass es in ländlichen Räumen zahlreiche Beispiele gibt, bei denen weitaus weniger frequentierte Eisenbahnkreuzungen durch niveaufreie Lösungen ersetzt wurden, z.B. entlang der Marchegger Ostbahn.

Nebenbei profitieren an der Hietzinger Hauptstraße und in Speising ja auch ÖBB-Fahrgäste davon. Seitenbahnsteige neben Bahnschranken haben nämlich den großen Nachteil, dass man seinen Zug verpasst, wenn er am anderen Bahnsteig einfährt und eben wegen diesem die Schranken geschlossen werden. Ähnliches gilt übrigens auch für die Fahrgäste des 10ers an der Hietzinger Hauptstraße oder des 60ers in Speising.

Den Begriff "missbräuchliche Klageerhebung" finde ich trotzdem schwierig.

In den USA überziehen Trump und seine Verbündeten wie Musk ihre Gegner gerade mit absurden Klagen, die sie nie gewinnen werden und das auch wissen - aber die Verteidigung bis zum endgültigen Urteil ist für die Gegner so aufwändig und teuer, dass sie sie kaum finanzieren können und entweder ihre anderen Aktivitäten einschränken, oder einem unfairen Vergleich zustimmen müssen, während die Kosten der Klage für Trump, Musk und Co. aus der Portokasse bezahlbar sind. Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.

Nennt sich SLAPP und gibt's nicht nur bei Trump und nicht nur in den USA. Der Vergleich hinkt halt trotzdem, weder die ÖBB Infra noch die Republik Österreich müssen existenzielle Probleme fürchten, wenn die NIMBYs sich durchsetzen. Und dennoch kann und sollte man durchaus diskutieren, wie man die Folgen solcher NIMBY-Klagen beschränken kann.

Um solchen Missbrauch der Justiz zu verhindern, braucht es Sanktionen für Kläger, die bewusst nicht zu legitimen Zwecken klagen.

Ja, aber wer entscheidet, was legitim und nicht legitim ist?
Es gäbe da ein Mittel, das einzugrenzen. Man müsste im Gesetz festlegen, dass nur Einwände, die ein gewisses rechtliches Gewicht haben, z.B. in die Verfassungssphäre reichen, also Grundrechte betreffen, relevant sind, alles andere würde schnell zurückgewiesen werden. Damit würde das meiste NIMBY-Mimimi schnell weg vom Fenster sein.

 :up: Das scheint mir ein sinnvoller Ansatz zu sein.